Unlängst erst stellte der Verein für Konsumenteninformation einen Vergleich der diversen Kfz-Versicherer auf und ermittelte große Unterschiede bei den Prämien. Ein Wechsel der Versicherung wäre also unter Umständen interessant. Jedoch kommt dabei die Frage auf: Wie einfach ist es eigentlich zu gehen? Wie gut sind die Versicherungen durch Gesetz oder Verträge eigentlich gegen allzu viel Bewegung unter ihren Kunden abgesichert?

Nicht ohne weiteres

DER STANDARD fragte bei den Juristen von ARBÖ und ÖAMTC nach. Antworten: "Das kommt darauf an" - wie immer.

Bei der Haftpflicht-Versicherung ist die Sache ziemlich eindeutig: Der Versicherungsnehmer kann zum Ende jedes Versicherungsjahres (Stichtag ist der Tag des Abschlusses) kündigen, muss dies aber spätestens ein Monat vor Ablauf des Vertrages schriftlich, am besten per eingeschriebenen Brief, tun. Ausnahme: Wenn die Prämien einseitig, zusätzlich zu den Indexanpassungen erhöht werden. Das nächste Mal könnte das im Sommer 2007 der Fall sein, wenn die Versicherungen per Gesetz voraussichtlich dazu verpflichtet werden, die Mindestdeckungen von drei aus sechs Millionen Euro zu erhöhen.

Unterschiede bei Kasko

Bei Kaskoversicherungen, die Schäden am eigenen Fahrzeug decken soll, ist die Sache nicht so eindeutig, was in deren Natur liegt, ist sie doch keine Pflichtversicherung. Hier sind die Kündigungsbedingungen nicht vom Gesetz vorgegeben, sondern in den Polizzen festgeschrieben. Laut den Klubjuristen gibt es zwei Fälle, die ein außerplanmäßiges Aussteigen aus dem Vertrag rechtfertigen. Einerseits könne der Versicherungsnehmer üblicherweise aussteigen, sollte die Assekurranz sich weigern, bei einem Schadenfall einzuspringen.

Andererseits könnte der Fall eintreten, dass die Versicherung den Vertrag auflöst, weil beispielsweise drei Unfälle hintereinander passieren und sich die Sache für sie einfach nicht mehr rechnet. Genaueres findet sich aber in der Polizze. Nachfragen vor Abschluss wird empfohlen. (szem, AUTOMOBIL, 2.3.2007)