Wie im STANDARD berichtet, hätten Vater und Kind nach Italien abgeschoben werden sollen - obwohl sie seit 2001 in Leoben wohnen, gut deutsch sprechen und in der Stadt sehr beliebt sind. Das hatte zu breiten Protesten und Interventionen steirischer Politiker geführt. Der Grund für die geplante Zwangsausreise war ein rein formaler: Laut dem EU-weiten Dublinabkommen sei nicht Österreich, sondern das Nachbarland für das Asylverfahren zuständig, hatte der Unabhängige Bundesasylsenat (Ubas) beschieden.
"Abschiebung wäre inakzeptable Härte"
Eine Abschiebung wäre für die Sharifis eine inakzeptable Härte, hatte die Juristin Angelika Kleewein aus dem Büro Kropiunig in ihrer VfGH-Klage dem entgegengehalten. Eine Argumentation, der sich die Höchstrichter anschlossen: Auch wenn es nur um eine Zuständigkeitsfrage gehe, "können inzwischen Umstände eingetreten sein, die aus grundrechtlicher Sicht zum Selbsteintritt in das Verfahren verpflichten", befanden sie - und wiesen die Sache an den Ubas zurück, der jetzt sechs Monate Zeit für eine neuerliche Entscheidung hat.