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Der Diebstahl der Saliera muss ein zweites Mal vor Gericht verhandelt werden. Der Oberste Gerichtshof (OGH) konnte sich mit dem ursprünglichen Urteil gegen Robert Mang nicht anfreunden und hat das Urteil am Dienstag aufgehoben. Die Begründung: Dem Erstgericht sei ein Rechtsfehler unterlaufen – der Angeklagte habe mit seiner Drohung an die Uniqa-Versicherung, das Salzfass einzuschmelzen, keine versuchte Nötigung, sondern eine versuchte schwere Erpressung begangen. Eine Ansicht, die Mang mehrere Jahre Zusatzhaft bescheren könnte.

Vier Jahre im Gefängnis lautete das nicht rechtskräftige und nun aufgehobene Urteil gegen den Unternehmer am 7. September 2006 im Wiener Landesgericht. Die Delikte: schwerer Einbruchsdiebstahl ins Kunsthistorische Museum im Mai 2003 sowie versuchte Nötigung wegen dem mit einer Lösegeldforderung über zehn Millionen Euro verknüpften Brief an die Uniqa-Versicherung. Bis zu einem Jahr Haft lautet die Strafandrohung für letzteres Vergehen.

Bis zu zehn Jahre Haft

Der Vorsitzende des Berufungssenates, Josef Ebner, argumentierte am Dienstag in diesem Punkt aber wie die Anklagebehörde. Die Drohung mit der Zerstörung von Benvenuto Cellinis Meisterwerk sei als versuchte schwere Erpressung zu werten – und die wird laut Strafgesetzbuch mit mindestens einem bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft. Die OGH-Entscheidung bedeutet, dass das Verfahren mit einem neuen Schöffensenat in Wien wiederholt wird. Wann es zu dem neuen Prozess kommt, steht noch nicht.

Eigentlich hätte Mang, der am 21. Jänner 2006 festgenommen worden ist, in ein bis eineinhalb Jahren mit seiner Freilassung auf Bewährung rechnen können. Neben Staatsanwältin Susanne Waidecker hatte im Vorjahr auch Verteidiger Richard Soyer Berufung angemeldet, er hoffte auf ein milderes Urteil. Wie sein Mandant, der im emotionalen Schlusswort bei der OGH-Verhandlung an den Fünfersenat appellierte: „Es ist eh alles bekannt, meine Scheidung, meine Krankheit, und so weiter. Ich ersuche Sie, bei der Strafbemessung nicht nur die Tat zu bewerten, sondern auch das Vorleben! Ich habe 50 Jahre lang nix gemacht!“ Zusätzlich habe Mang 60.000 Euro als Wiedergutmachung gezahlt, betonte Soyer. (moe/DER STANDARD; Printausgabe, 7.3.2007)