Noch ist es kompliziert, will ein im Ausland lebender Österreicher von seinem Wahlrecht Gebrauch machen. Zunächst muss ein Schreiben an die Evidenzbehörde des letzten Wohnsitzes gerichtet werden, dann folgt ein Antrag auf eine Wahlkarte. Das Kuvert mit dieser muss schließlich von zwei in der EU lebenden Zeugen unterschrieben werden. AÖWB-Vizepräsident Georg Schoiswohl: "Das ist natürlich für jemanden, der in München lebt, nicht sehr schwierig. Für jemanden, der in den Vereinigten Staaten lebt, schon."
Diesen letzten Schritt will die neue Regierung - so steht es zumindest im Koalitionsabkommen - vereinfachen. Im Zuge der Wahlrechtsreform soll nur mehr eine eidesstattliche Erklärung des Wählers notwendig sein. Damit ist der AÖWB "grundsätzlich zufrieden", wie Chlestil meint, nun müsse es aber rasch an die Umsetzung gehen. Mit der Zwei-Drittel-Mehrheit der derzeitigen Regierung würde sich die Chance schon im Sommer bieten.
Auslandsösterreicher sollen automatisch über anstehende Wahlen informiert werden
Weiters im Regierungsprogramm verankert ist die Verlegung der Wählerevidenzen für Wahlkartenwähler von der ehemaligen Heimatgemeinde zu den zuständigen Vertretungsbehörden. Damit soll auch gesichert sein, so Chlestil, dass Auslandsösterreicher künftig automatisch über anstehende Wahlen informiert werden. Und auch die automatische Löschung aus der Wählerevidenz nach zehn Jahren solle es dann nicht mehr geben.
Das wäre auch ein Vorteil für manche Parteien, wie Chlestil vermutet. Nach den Wahlen in Italien habe es auch in Österreich ein Umdenken gegeben. Oft würden nämlich nur geringe Differenzen über einen Wahlsieg entscheiden. Von den 350.000 "Pass-Österreichern" seien lediglich 52.000 in Wählerevidenzen zu finden, gewählt haben 2006 den Nationalrat lediglich 19.000. Chlestil will diese Zahl nachhaltig erhöhen. "Manche Bürger im Ausland sind rot-weiß-roter als manche im Inland lebende Bürger."
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