Wien - Das neue Umwelthaftungsgesetz hätte eine Chance geboten, den von Umweltgefahren bedrohten Österreichern mehr Rechte einzuräumen - stattdessen bringt es noch mehr Zersplitterung im Umweltrecht. "Ich sehe sogar die Gefahr, dass das bestehende Niveau abgesenkt wird", sagt Grünen-Umweltsprecherin Ruperta Lichtenecker.

Das Gesetz, das aufgrund bindender EU-Vorschriften erlassen werden muss, schütze in der derzeit als Entwurf vorliegenden Form "nicht die Umwelt und den Menschen, sondern nur Boden und Wasser", wesentliche Umweltbereiche (Lärm, Luftqualität, Naturraum) sind überhaupt ausgeklammert.

Eigentlich wollte die EU mit der Umwelthaftungs-Richtlinie den Rechtszugang für Betroffene und Interessierte verbessern. "In diesem Punkt ist der Entwurf eine besondere Enttäuschung - denn die Betroffenen sind machtlos, wenn eine Behörde ihrer Pflicht nicht nachkommt, Umweltschädiger zu verfolgen und Missstände abzustellen. Die Richtlinie hätte genutzt werden können, die Handlungspflicht des Staates weiterzutreiben", sagt Lichtenecker. Sie fordert auch eine Ausweitung der zivilrechtlichen Haftung möglicher Schädiger. (cs/DER STANDARD, Printausgabe, 26.3.2007)