Wien - Das Erben von Grund wird auch nach dem Auslaufen der Erbschaftssteuer nicht steuerfrei. Laut einem Bericht der "Wiener Zeitung" (Dienstag-Ausgabe) wird nach dem 31. Juli 2008 bei Immobilien statt der Erbschaftssteuer die Grunderwerbsteuer fällig. Grund dafür ist ein bisher kaum beachteter Passus im Grunderwerbsteuer-Gesetz.

Die Grunderwerbsteuer wird fast genau gleich berechnet wie die Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen der dreifache Einheitswert. Bei der Grunderwerbsteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte bei 2 Prozent, für alle anderen Personen bei 3,5 Prozent. Bei der Erbschaftssteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte zwischen 2 und 3 Prozent. Steuerexperten sprechen deshalb auch davon, dass "de facto die Erbschaftssteuer über die Hintertür zurückkommt", heißt es in dem Zeitungsbericht.

"Grundsteuer-Äquivalent"

Das Finanzministerium verweist gegenüber der "Wiener Zeitung" darauf, dass im Rahmen von Immobilien-Erbschaften schon bisher zusätzlich zur Erbschaftssteuer ein so genanntes "Grundsteuer-Äquivalent" eingehoben wurde. Deshalb sei es nur logisch, wenn Erbschaften in Zukunft - nach Auslaufen der Erbschaftssteuer - der Grunderwerbsteuer unterliegen würden.

Das Grundsteuer-Äquivalent hängt jedoch an der Erbschaftssteuer. Mit dem Kippen der Steuer durch den VfGH fällt es ebenfalls weg. (APA)