Die Grunderwerbsteuer wird fast genau gleich berechnet wie die Erbschaftssteuer. Bemessungsgrundlage ist in beiden Fällen der dreifache Einheitswert. Bei der Grunderwerbsteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte bei 2 Prozent, für alle anderen Personen bei 3,5 Prozent. Bei der Erbschaftssteuer liegt der Steuersatz für nahe Verwandte zwischen 2 und 3 Prozent. Steuerexperten sprechen deshalb auch davon, dass "de facto die Erbschaftssteuer über die Hintertür zurückkommt", heißt es in dem Zeitungsbericht.
"Grundsteuer-Äquivalent"
Das Finanzministerium verweist gegenüber der "Wiener Zeitung" darauf, dass im Rahmen von Immobilien-Erbschaften schon bisher zusätzlich zur Erbschaftssteuer ein so genanntes "Grundsteuer-Äquivalent" eingehoben wurde. Deshalb sei es nur logisch, wenn Erbschaften in Zukunft - nach Auslaufen der Erbschaftssteuer - der Grunderwerbsteuer unterliegen würden.