Wien - Ex-Sozialminister Herbert Haupt hat die von ihm erteilte Weisung im Jahr 2002 verteidigt, wonach bei "geringfügigem Überschreiten" der Zuverdienstgrenze das Kinderbetreuungsgeld nicht zurückgefordert wird. Die Aufhebung der Zuverdienstgrenze sei beim damaligen Koalitionspartner ÖVP nicht durchsetzbar gewesen, sagte Haupt im Gespräch mit der APA. "Wir haben die Grenzen relativ großzügig gehandhabt" und es habe sich außerdem um eine "verschwindend geringe Anzahl" gehandelt.

"Günstigkeitsprinzip für den Betroffenen"

In den meisten Fällen habe es auch keine Schuld der Kindergeldbezieher gegeben, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wurde. "Man muss sich vorstellen, jemand hat eine Auftragsarbeit in der Werbebranche erhalten oder jemand ist bei einer Autofirma teilzeitangestellt und verkauft trotzdem auf einmal mehr als vorher und bekommt mehr Provision und fällt damit über die Grenze. Hier ist das Günstigkeitsprinzip für den Betroffenen anzuwenden", so Haupt.

Befragt, ob er heute eine entsprechende Weisung neuerlich erteilen würde, meinte Haupt, "es war keine Weisung gegen das Gesetz, sondern innerhalb des Gesetzes, wo man in einer Grauzone ist. Ich würde mich immer dafür einsetzen, dass die Zuverdienstgrenze wegfällt. Und wenn die Weisung rechtsstaatlich ist, würde es es wieder tun". Denn für die Besserverdiener gebe es mit der Zuverdienstgrenze keine Wahlfreiheit. (APA)