In Österreich ist eine
Behandlung, die zur späten Mutterschaft führt, wegen des Verbots der Eizellspende nicht
zulässig, bestätigte Dr. Michael Stormann vom Justizministerium am
Mittwoch. In der Realität gibt es aber auch noch
eine andere Hürde: Die meisten IVF-Behandlungen werden ja über die
Unterstützung durch die öffentliche Hand via IVF-Fonds durchgeführt.
Und hier setzte der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 40 für Frauen
und von 50 für Männer, wenn der Fonds für ein Paar zahlen soll.
"Für eine medizinische unterstützte Fortpflanzungsbehandlung
dürften nur Eizellen bzw. Samen von Ehegatten oder Lebensgefährten
verwendet werden. Samen eines Dritten darf verwendet werden, wenn
jener vom Ehegatten oder Lebensgefährten der Frau für eine
Befruchtung der Eizelle nicht geeignet ist", sagte Stormann. Damit
ist im Umkehrschluss die Eizellspende, die bei Frauen nach dem
Wechsel für späten Nachwuchs notwendig wäre, verboten.
Mutter ist, wer gebiert
Allerdings, im Abstammungsrecht hat der österreichische
Gesetzgeber für solche Fälle doch vorgesehen. Immerhin ist die
Eizellspende ja nach nationalem österreichischen Recht verboten, in
anderen Ländern aber erlaubt. Damit bestand die Notwendigkeit, hier
entsprechende Regelungen vorzusehen.
Stormann: "In Paragraph 137 Absatz b des Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuches wurde festgelegt, dass die Mutter eines Kindes jene Frau
ist, welche das Kind geboren hat." Somit geht die Frau, die das Kind
auf die Welt gebracht hat, vor der im Fall der Eizellspende
existenten genetischen Mutter. (APA)