Mutterfreuden mit 60+. In Österreich ist eine Behandlung, die dazu führt, wegen des Verbots der Eizellspende nicht zulässig, sagt Michael Stormann vom Justizministerium. In der Realität gibt es aber auch noch eine andere Hürde: Die meisten IVF-Behandlungen (In-vitro-Fertilisation: Befruchtung im Reagenzglas) werden über die Unterstützung durch die öffentliche Hand via IVF-Fonds durchgeführt.

Und hier setzte der Gesetzgeber eine Altersgrenze von 40 für Frauen und von 50 für Männer, wenn der Fonds für ein Paar zahlen soll. "Für eine medizinische unterstützte Fortpflanzungsbehandlung dürften nur Eizellen bzw. Samen von Ehegatten oder Lebensgefährten verwendet werden. Samen eines Dritten darf verwendet werden, wenn jener vom Ehegatten oder Lebensgefährten der Frau für eine Befruchtung der Eizelle nicht geeignet ist", sagte Stormann. Damit ist im Umkehrschluss die Eizellspende, die bei Frauen nach dem Wechsel für späten Nachwuchs notwendig wäre, verboten. Die Eizellspende ist in anderen Ländern erlaubt.

Mutter ist, wer gebiert

Damit bestand die Notwendigkeit, entsprechende Regelungen vorzusehen. Im Paragraph 137 Absatz b des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches wurde festgelegt, "dass die Mutter eines Kindes jene Frau ist, welche das Kind geboren hat". (red/D ER S TANDARD , Print-Ausgabe, 29.3.2007)