Immo BA-CA-Geschäftsführer Günther Fischer

Foto: STANDARD/ BA CA
Mit einem völlig neuen Finanzierungsprodukt, dem Zinshausleasing, möchte die BA CA Leasing ihr Immobiliengeschäft in Schwung bringen. Der Clou: Der Kreditnehmer haftet nicht persönlich. Mit Günther Fischer, Geschäftsführer der BA-CA, sprach Gerhard Rodler.

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Standard: Sie werden demnächst ein völlig neues Leasingprodukt auf den Markt bringen. Wozu eigentlich? Es gibt ohnehin zu wenige Zinshäuser.

Günther Fischer: Das ist schon richtig, aber wir eröffnen jetzt einer ganz neuen Zielgruppe die Möglichkeit, ein Zinshaus zu erwerben - nämlich den Freiberuflern, also etwa Ärzten oder Anwälten. Mit dem Zinshaus-Leasing richten wir uns aber auch an professionelle Investoren.

Standard: Könnte man nicht auch einen ganz normalen Immobilienkredit aufnehmen?

Fischer: In der Regel nicht zu diesen Bedingungen. Denn beim Zinshausleasing kann man erstmals 100 Prozent des Kaufpreises finanzieren. Und wenn die Immobilie passt, sogar ohne persönliche Haftung.

Standard: Wie muss ein derartiges Zinshaus sein, damit Sie es zu 100 Prozent finanzieren?

Fischer: Unsere Experten schauen sich das Objekte natürlich ganz genau an. Unsere Prüfung ist für den Privatanleger wie eine Qualitätssicherung, die ihm sonst fehlen würde. Im Wesentlichen muss eine entsprechende Wertbeständigkeit gegeben sein. Denn als Finanzierer müssen wir sicher sein, dass der Wert der Immobilie steigt. Vor allem die Lage muss sehr gut sein, also beispielsweise bevorzugte Wiener Wohnlagen, aber auch sonstige Ballungsräume, wo es langfristig einen Bevölkerungszuzug gibt.

Standard: In diesen Gunstlagen sind die Preise doch so hoch, dass man mit den erzielbaren Mieterträgen kaum noch vernünftige Renditen erzielt!

Fischer: Wir gehen von einem Restwertleasing aus, wo beispielsweise nach 25 Jahren noch ein Restwert von 50 Prozent des Hauses sowie der volle Grundwert bestehen bleibt. Bei diesem Rechenbeispiel könnte man mit einer Rendite ab rund drei Prozent die vollen Leasingraten bereits aus dem Mietertrag finanzieren. Das Bestechende an unserem Zinshausleasing ist, dass der Ertrag des Hauses bereits die Finanzierung des Kaufpreises trägt.

Standard: Wo ist der Haken?

Fischer: Ich kenne keinen. Im Gegenteil, das Restwert-Leasing sorgt dafür, dass beim Start mehr Ressourcen frei sind. Unsere einzigen Bedingungen sind, dass wir derartige Finanzierungen nur mit juristischen Personen, also beispielsweise einer GmbH, machen und dass das Finanzierungsvolumen mindestens 500.000 Euro betragen muss. Aber das ist für ein Zinshaus ohnedies die Untergrenze.

Standard: Warum nur mit juristischen Personen?

Fischer: Ganz einfach: damit wir nicht den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes unterliegen.

Standard: Das hört sich jetzt aber nicht sehr vertrauens- erweckend an.

Fischer: Es geht dabei um Haftungsfragen für unsere sonstigen Dienstleistungen wie beispielsweise die Bauüberwachung. Wer hier nach dem Konsumentenschutzgesetz haftet, braucht dazu Versicherungen. Das macht das Produkt unnötig teurer.

Standard: Wenn Sie bei diesem Zinshausleasing keine persönliche Haftung übernehmen, dann könnten Sie damit ja auch jene Bauträger finanzieren, die aufgrund einer Pleite keine normalen Bankkredite mehr bekommen.

Fischer: Im Prinzip haben Sie Recht. Aber das ist nicht unsere Zielgruppe.

Standard: Wie viele derartige Zinshausfinanzierungen wollen Sie pro Jahr abschließen?

Fischer: Wir hoffen auf ein halbes Dutzend im ersten Jahr, also in der Tat eine überschaubare Zahl. Für die aktuelle Nachfrage gibt es derzeit zu wenige bestehende Zinshäuser am Markt. Wir finanzieren daher auch Neubauten von Zinshäusern.

Günther Fischer: "Unsere einzigen Bedingungen sind, dass wir nur mit juristischen Personen arbeiten und dass das Volumen mindestens 500.000 Euro betragen muss." (DER STANDARD Printausgabe 28.4.2007)