Der umstrittenste Teil der Wahlrechtsreform ist wohl die Briefwahl, denn der nun vorliegenden großkoalitionären Einigung ging eine jahrzehntelange Diskussion voran. Experten bemängeln, dass durch das neue Gesetz die freie Wahl beeinträchtigt werden könnte (siehe Artikel oben). Die Intention des Gesetzgebers ist es jedenfalls, das Prozedere zu erleichtern und die Regelung insgesamt möglichst praxisnah zu gestalten.

Anspruch auf Briefwahlunterlagen haben all jene, die ihre Stimme nicht bei der zuständigen Wahlbehörde abgeben können, weil sie nicht ortsanwesend sind, aus gesundheitlichen Gründen nicht in das Wahllokal kommen können oder sich im Ausland aufhalten. Briefwähler müssen künftig einen amtlichen Stimmzettel ausfüllen, diesen in das Wahlkuvert legen und das Kuvert verschließen.

Zusätzlich müssen sie auf der Wahlkarte eidesstattlich erklären, dass der Stimmzettel persönlich und unbeobachtet ausgefüllt wurde. Die Wahlkarten müssen bis spätestens am achten Tag nach dem Wahltag bis 14 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde einlangen. Das bisher übliche Wahlkartensystem soll übrigens weiterhin bestehen.

Im Zuge der Wahlrechtsreform gibt es auch eine Vereinfachung des Wahlrechts für Auslandsösterreicher. Bisher mussten sie ihre Stimme in einer österreichischen Vertretungsbehörde im Ausland vor einem Zeugen abgeben, diese Regelung entfällt ersatzlos. Nach der Wahlrechtsreform funktioniert die Stimmabgabe - wie oben beschrieben - via einfacher Briefwahl. Auslandsösterreicher können in Zukunft eine Wahlkarte für die Dauer von maximal zehn Jahren auch "abonnieren", die Antragsstellung vor jedem Urnengang fällt somit weg. (DER STANDARD, Printausgabe, 3.5.2007)