Wien - Als "herbe Enttäuschung" bezeichnet die Kultursprecherin der Grünen, Eva Glawischnig, den Entwurf für ein KünstlerInnensozialversicherungsgesetz, den Kunststaatssekretär Franz Morak (V) vergangenen Freitag den Künstlervertretungen präsentiert hat. Glawischnig kritisiert, dass nur ein Zuschuss zur Pensionsversicherung, aber nicht zur Kranken- und Unfallversicherung gewährt wird, wie dies von den Künstlerinnen und Künstler immer gefordert worden sei. Mindesteinkommens-Festlegung schließt viele Künstler und Künstlerinnen aus Zudem kämen wegen der Festlegung eines Mindesteinkommens von 7.400 Schilling viele Künstlerinnen und Künstler nicht in den Genuss dieses Fixbetrags von 1.000 Schilling. "Morak als karenzierter beamteter Schauspieler kann sich offensichtlich nicht vorstellen, dass Menschen Kunst machen wollen, auch wenn sie weniger als 7.400 Schilling im Monat verdienen", so Glawischnig. "Wie soll etwa ein Lyriker, der mit einem monatlichen Einkommen von 4.000 Schilling plus einem Stipendium sein Dasein fristet, die Versicherungsbeiträge aufbringen können", fragt die Kultursprecherin. Außerdem verurteilt Glawischnig, dass die Versicherung über einen von den Kabelbetreibern eingehobenen Kulturschilling finanziert werden soll. "Die Verwerter, also jene Großfirmen, die von künstlerischen Leistungen am meisten profitieren, werden damit völlig aus der Verantwortung entlassen". Ein "besonderes Gustostückerl" liefere Morak auch damit, dass es keine Berufungsinstanz gegen Bescheide geben werde, da der Fonds die Berufungsinstanz gegen die eigenen Bescheide darstellen solle. "Das ist absurd", so Glawischnig abschließend. (APA/red)