Die boomende Internet-Branche sorgt mit ihren Werbeauftritten immer wieder für Ärger. Der Deutsche Werberat berichtete am Mittwoch in Bonn, die dot.com-Unternehmen hätten in den letzten sechs Monaten mit ihren Anzeigen und Werbespots mehr Beschwerden provoziert, als jede andere Branche. Mehr als ein Fünftel der vom Werberat behandelten 128 Werbemaßnahmen stammten von Internet-Anbietern. Kritisiert wurde vom Werberat beispielsweise ein Internet-Reiseunternehmen, das mit der Abbildung eines schwitzenden halb nackten Mannes geworben hatte, der mit zwei leicht bekleideten Asiatinnen im Bett lag. Der Text dazu lautete. "Manchmal bereuen wir, dass wir so günstige Flüge vermitteln. Sie sagen uns, was Sie zahlen wollen. Wir besorgen's Ihnen." Dies verletzte die Menschenwürde, urteilten die Bonner Werbewächter. Die Ursache für den steilen Anstieg der Beschwerden gegen Internet-Firmen sieht der Werberat in der mangelnden Professionalität der jungen Unternehmen, die versuchten, durch provozierende Bildmotive die Aufmerksamkeit auf sich zu lenken. Um solche Entgleisungen zu vermeiden, sollten Internet-Firmen nach Einschätzung des Werberats ihre Öffentlichkeitsarbeit in professionelle Hände legen. Der Werberat beanstandete insgesamt 51 der ihm vorliegenden 128 Fälle. Mit einer Ausnahme beugten sich die betroffenen Unternehmen dem Votum und zogen ihre Werbung zurück oder änderten sie. Dies galt auch für den TV-Musikkanal Viva, der für seinen Börsengang mit dem Bild einer jungen Frau geworben hatte, die mit gespreizten Beinen vor einem Fernsehgerät saß. Überschrieben war das Plakat mit dem Appell "Kauf mich!". Als uneinsichtig erwies sich dagegen nach Angaben des Werberats die zum Benetton-Konzern gehörende Firma Sisley. Da sie nicht auf die Beanstandung eines Plakats reagierte, wurde sich öffentlich gerügt. Die kritisierte Werbung zeigte laut Werberat den zum Teil entblößten Po einer Frau und ihre Beine "aus voyeuristischer Perspektive". Nicht zu sehen waren auf dem Werbeplakat für Schuhe dagegen die Füße. Der gewählte aufreizende Bildausschnitt habe keinerlei Bezug zum beworbenen Produkt und degradiere die Frau zum sexuell verfügbaren Objekt, urteilte der Werberat. (APA)