Zwar gibt es noch keine Einigung über Detailfragen, aber die große Koalition hat in einem gemeinsamen Antrag bereits folgenden Konsens festgehalten: "Die Änderung des Erbschafts- und Schenkungssteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen." Erben von Firmen sollen aber keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie das Unternehmen zehn Jahre lang weiterführen.
Ausgebrochen war der Streit nach einem Urteil des Höchstgerichts im November 2006. Das Verfassungsgericht verlangte darin (wie später das Höchstgericht in Österreich) eine Reform der Erbschaftssteuer, weil in Deutschland derzeit das Vererben von Immobilien steuerlich günstiger ist als das Vererben von Geld.
In den vergangenen Wochen hatten Politiker aus CDU und CSU nach österreichischem Vorbild auch eine Abschaffung ins Spiel gebracht - was die deutschen Sozialdemokraten allerdings so erboste, dass sie ein Junktim formulierten: Der geplanten steuerlichen Entlastung der Unternehmen (von 38,6 auf unter 30 Prozent ab 2008) werde man nur zustimmen, wenn die Erbschaftssteuer erhalten bleibe. SPD-Chef Kurt Beck hatte sogar von einem "Casus Belli" gesprochen.
"Munter Steuer runter"