Gute Qualifikation ist für Asylwerber und Ausländer meist keine Hilfe: Ihre Talente sind "verschüttet", weil sie in Österreich meist nicht anerkannt werden

Foto: STANDARD/Corn
Wien - Integration ist das zentrale Thema im Umgang mit Asylwerbern und anderen Ausländern, die aufgrund der Menschenrechtskonvention ein Recht auf Aufenthalt in Österreich haben ("subsidiär Schutzberechtigte").

Aber eine der - relativ leicht beseitigbaren - Hauptbarrieren zur Integration ist der weit gehend versperrte Arbeitsmarkt während oft jahrelanger Wartezeit auf einen Entscheid. Die Konsequenzen sind zum Teil schwer wiegende psychische Folgen langer Untätigkeit, wie dies auch bei Langzeitarbeitslosen bekannt ist. "Arbeit wirkt wahre Wunder bei der umfassenden Integration", sagt der Sprecher des UNHCR (UN-Flüchtlingshochkommissariat), Ronald Schönbauer, "Arbeit und ein eigenes Einkommen sind ein Turbo für alle Bereiche."

Erntearbeiten

Das Hauptproblem dabei ist ein überaus restriktiver Zugang zum Arbeitsmarkt. Asylwerber dürfen erst nach einem halben Jahr nach Ankunft nur in "Ernte- und Saisonbereichen" arbeiten, erst nach Abschluss des Verfahrens steht der Arbeitsmarkt offen.

Und gerade diese Verfahren dauern in Österreich besonders lang, beklagt das UNHCR. Rund 14.000 Menschen warten derzeit bereits über drei Jahre auf Erledigung ihres Asylantrags, rund 400 sogar schon länger als zehn Jahre. Da rund 40 Prozent einen positiven Bescheid erwarten können und im Land bleiben, sei rasche Integration am Arbeitsmarkt besonders wichtig, sagt Schönbauer.

Der Vorschlag des UNHCR: Sechs Monate nach Ankunft sollten Asylwerber auch arbeiten dürfen. Dabei akzeptiere man die für Ausländer geltende Einschränkung: Ein Arbeitsplatz wird erst dann vergeben, wenn dafür kein inländischer Arbeitnehmer zu finden ist. "Es ist machbar, ein Asylverfahren in sechs Monaten abzuschließen. Wenn der Staat das nicht schafft, dann soll der Betreffende wenigstens ein Recht auf Arbeit haben", erklärt Schönbauer.

Bessere Chancen

Das ist auch dann sinnvoll, wenn der betreffende Asylwerber letztlich nicht in Österreich bleiben kann, denn die Berufstätigkeit würde dessen Chance nach einer Abschiebung erhöhen, damit auch das Risiko einer unerwünschten Rückkehr nach Österreich verkleinern.

Ein besonderes Problem sieht das UNHCR in der ungleichen Behandlung von "Schutzbedürftigen" nach der Menschenrechtskonvention: Diese sind von Sozialleistungen ausgeschlossen, obwohl eine diesbezügliche EU-Richtlinie dazu bereits seit Oktober des Vorjahres verpflichtet. Das bedeutet unter anderem, dass Kinderbetreuungsgeld nur bezahlt wird, wenn die betreffende Person berufstätig ist - bei Krankheit oder Karenz dagegen nicht. (Helmut Spudich, DER STANDARD Printausgabe, 26./27./28.5.2007)