Auch in der bevorstehenden Sommer-Session (11. bis 30. Juni) hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wieder über zahlreiche Verfahrens aus dem Asyl- und Fremdenrecht zu entscheiden. Neben verschiedenen Fragen zur Schubhaft geht es um die aktuelle Frage der Ausweisung von Ausländern, die sich schon über einen längeren Zeitraum in Österreich aufhalten und sozial integriert sind.

Der VfGH wird in diesen Fällen klären, ob die Behörden bei ihrer Entscheidung auf Ausweisung die Grenzen der Verfassung beachtet und ausreichend auf den Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Recht auf Privat- und Familienleben) Rücksicht genommen haben.

Eine Frage zur Schubhaft wurde vom Verwaltungsgerichtshof (VwGH) vor den VfGH gebracht. Der VwGH erachtet die mit dem Fremdenrechtspaket 2005 eingeführte neue Variante der Schubhaft "mangels Zuständigkeit Österreichs" für verfassungswidrig. Fremde können damit schon in Schubhaft genommen werden, wenn anzunehmen ist, dass ein Asylantrag "mangels Zuständigkeit Österreichs" zurückgewiesen wird. Dies ist dann möglich, wenn gemäß dem Dubliner Übereinkommen ein anderes als "sicher" erachtetes Land zuständig wäre - ein Antragsteller also über ein solches Land nach Österreich einreiste.

Schubhaft-Frage

Auf Grund von Beschwerden wird sich der VfGH weiters mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Schubhaft aufrecht erhalten werden darf, wenn ein Asylwerber zum Asylverfahren zugelassen wurde (damit eine Aufenthaltsberechtigung erhält) und sein Ausweisungsverfahren dadurch eingestellt wird.

In einem weiteren Fall geht es um die Frage, wie vorzugehen ist, wenn ein Asylwerber - anerkannt - traumatisiert ist und deshalb nicht abgeschoben werden darf. Die Möglichkeit eines "Durchführungsaufschubes" (also Aussetzung der Abschiebung) ist zeitlich befristet. Was danach zu tun ist, wenn keine gesundheitliche Besserung eintritt, "ist auf Grund unpräziser Regelungen im Gesetz umstritten", heißt es in einer Aussendung des VfGH.

VfGH-Präsident Karl Korinek hat vor Kurzem unklare Regelungen im Fremdenrecht beklagt. Außerdem hat er festgestellt, dass laut Judikatur des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ein Bleiberecht für integrierte Ausländer nach einer gewissen Zeit eine "Tatsache" sei. (APA)