Tiefe Schneisen durch zentralafrikanische Wälder - US-Forscher verschafften sich Überblick über drei Jahrzehnte Raubbau
Redaktion
,
Washington - Satellitenbilder haben erstmals das volle Ausmaß des Raubbaus an den zentralafrikanischen Wäldern zu erkennen gegeben. Der Urwald galt bisher als eines der unberührtesten und besterhaltenen Waldgebiete der Erde. Doch die Holzindustrie hat mit ihren Sägen tiefe Schneisen in die Wälder gezogen. Das wiesen Nadine Laporte und Kollegen vom Woods Hole Research Center in Falmouth (US-Bundesstaat Massachusetts) jetzt nach.
Im Wissenschaftsjournal "Science" vom Freitag berichtet das Team, dass jede dritte jetzt benutzbare Straße (38 Prozent) durch den Urwald einmal als Schneise von industriellen Holzfällern geschlagen worden war. Die US-Forscher verschafften sich anhand von 300 Landsat- Satellitenaufnahmen einen Überblick über drei Jahrzehnte Raubbau an einem Urwaldgebiet von vier Millionen Quadratkilometern.
Schnellste Veränderung im Kongo
Prozentual am meisten zerfurcht sind dieser Auswertung nach die tropischen Wälder von Kamerun und Äquatorialguinea. Am schnellsten aber veränderte die Holzindustrie das Urwaldgebiet im Norden der Republik Kongo (Brazzaville), wo das Straßennetz durch Kahlschlag innerhalb eines Jahrzehnts um das Vierfache wuchs.
Außer in den Okoume-Wäldern von Gabun wählte die Industrie selektiv Baumbestände mit dem wertvollsten Holz wie afrikanischem Mahagoni, bedauerten die Autoren. Ihrer Schätzung nach fielen bisher etwa fünf Prozent des zentralafrikanischen Urwaldgebietes den Holzfällern zum Opfer. Vor allem aber machten die neu geschlagenen Wege etwa ein Drittel dieses Urwalds für Wilddiebe und andere Eindringlinge zugänglich. Durch die Holzfäller-Siedlungen entstanden neue Märkte, die die Nachfrage nach Wild und anderen Produkten aus dem Urwald weiter ankurbelten, heißt es in "Science". (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.