Hermenau, die auch Mitglied im Bundesparteirat der Grünen ist, hofft auf Veränderungen in der Arbeitswelt: "Endlich würden mehr Frauen arbeiten. Endlich würden viele Frauen zum Hauptverdiener in der Familie und viele Männer die weibliche Lebenssituation kennen lernen. Dann würde sich auch das Problem der Kinderbetreuung sehr schnell lösen."
Eine mögliche Ungleichbehandlung nimmt die Spitzen-Grüne dabei in Kauf: "Lieber eine positive Diskriminierung als eine negative. Wenn Frauen finanziell besser gestellt werden, ermutigt das viel mehr Paare, Kinder zu bekommen."
"Cleverer Ansatz"
Unterstützung erhielt Hermenau von der Chefvolkswirtin der Landesbank Hessen-Thüringen, Gertrud Traud. "Ich finde es richtig, die Steuern für Frauen zu senken. Das ist ein cleverer Ansatz, der zu mehr Gleichberechtigung führt. Natürlich würde ich mich auch persönlich über mehr netto freuen", sagte sie dem Blatt. Sie habe bereits mit männlichen Wirtschaftswissenschaftlern über das Modell gesprochen, die ebenfalls sehr viel Sympathie dafür gezeigt hätten.
Die Chefin des Hightech-Unternehmens für Sicherheitstechnik GEZE mit 1.750 Mitarbeitern und 150 Standorten weltweit, Brigitte Vöster-Alber, betonte: "Frauen verdienen statistisch gesehen weniger als Männer. Da wäre das Modell niedrigerer Steuern für Frauen nur recht und billig." Für viele Frauen sei es unwirtschaftlich, sich eine Stelle zu suchen, weil ihnen nach Abzug der Kosten für Kinderbetreuung netto wenig übrig bleibe, so Vöster-Alber. Außerdem hätten sie nach der Kindererziehung Schwierigkeiten, wieder in den Beruf zu kommen. Ihr Fazit: "Die Steuersenkungs-Idee würde der Volkswirtschaft sicher nutzen."
Grundlage für den Vorstoß ist laut "BamS" ein Konzept zweier italienischer Wissenschaftler. Die Professoren Alberto Alesina von der US-Elite-Universität Harvard und Andrea Ichino von der Universität Bologna hatten in einer Studie festgestellt: Steuersenkungen nur für Frauen würden deren Chancen auf Jobs erhöhen und langfristig die Arbeitsaufteilung innerhalb der Familie verändern.
Verfassungsrechtler: Kein Verstoß gegen Gleichheitsgebot