Anklage der Zauberei
Die 1734 geborene Frau stammte laut Kathpress aus armen Verhältnissen und arbeitete als Dienstmagd. Sie gebar zwei Kinder, das erste starb kurz nach der Geburt und sie wurde darauf wegen Kindsmord verurteilt und bestraft. Später arbeitete sie als Magd bei dem Arzt, Ratsherrn, Richter und Regierungsrat Johann Jakob Tschudi aus einer der wohlhabendsten und einflussreichsten Familien des protestantischen Teils des Kantons Glarus.
Eines Tages wurde die - auch damals als absurd empfundene - Beschuldigung erhoben, die Magd habe in die Milch einer der Töchter Tschudis Stecknadeln "gezaubert". In dem anschließenden Gerichtsprozess gab Anna Göldi unter Folter zu, die "Kräfte des Teufels" zu nutzen. Daraufhin wurde sie am 13. Juni 1782 zum Tod durch das Schwert verurteilt, das Urteil wurde umgehend vollstreckt.
Justizmord
Die Causa sorgte - auf dem Höhepunkt der Aufklärung - trotz Pressezensur für europaweiten Aufruhr und wurde als Justizmord bezeichnet. Die Funktionäre der Justizbehörden des Kantons waren sich ihrer Untat offensichtlich bewusst: Im Urteilsspruch wurde der Vorwurf der Hexerei vermieden, Anna Göldi wurde als Giftmörderin hingerichtet, die Gerichtsakten wurden umgehend vernichtet, um die Spuren zu verwischen.
Mögliches Gewaltopfer
Nach Auswertung bisher unbekannter Quellen kommt der Journalist Walther Hauser zu dem Schluss, dass Anna Göldi vermutlich ein Verhältnis mit ihrem Dienstherrn Johann Jakob Tschudi hatte und von diesem möglicherweise auch vergewaltigt wurde. Da überführte Ehebrecher als unfähig galten, ein politisches Amt zu bekleiden, dürfte Tschudi sich entschlossen haben, Anna Göldi zu beseitigen und daher den Hexenprozess initiiert haben.
Rehabilitierung abgelehnt
Im Kanton Glarus ist anlässlich des Jahrestages eine Diskussion über Anna Göldi entbrannt. Im März hatten sowohl die Kantonalregierung wie auch der reformierte Kantonalkirchenrat eine Rehabilitation von Anna Göldi abgelehnt. Im Bewusstsein der Glarner Bevölkerung sei dies nämlich schon längst geschehen. Demgegenüber finden es die ParlamentarierInnen an der Zeit, sich in einem symbolischen Akt zur historischen Verantwortung zu bekennen und Anna Göldi für schuldlos zu erklären.