An Frida hat die Politik gedacht. Sie hat Anspruch auf Kindergeld - ein paar hundert Flüchtlingskinder nicht.

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Wien - Integrationsbehindernd, diskriminierend, EU-rechtswidrig und ein gebrochenes Versprechen dazu: Das UN-Flüchtlingshochkommissariat (UNHCR) übt scharfe Kritik am Entwurf für die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldes. "Der Kdolsky-Kindergeld-Entwurf hat in der UNO große Enttäuschung ausgelöst", greift UNHCR-Kommunikationschef Roland Schönbauer im Standard-Gespräch Familienministerin Andrea Kdolsky (ÖVP) frontal an.

Der von ihr vergangene Woche in Begutachtung geschickte Gesetzesentwurf (Grafik unten) schließe weiterhin - wie schon unter Schwarz-Orange - eine ganze Gruppe von Kindern vom Kindergeld aus. Numerisch zwar klein (betroffen sind ein paar hundert Babys), aber besonders bedürftig.

Konkret geht es um bestimmte Flüchtlingskinder mit dem Status "subsidiär schutzberechtigt". Diese Kinder leben legal im Land, ihre Eltern sind Flüchtlinge, denen Österreich Abschiebeschutz gibt, weil sie im Falle einer Abschiebung von willkürlicher Gewalt oder Folter bedroht wären. 5000 Menschen haben diesen "zweiten" Flüchtlingsstatus, der nach Prüfung des Asylantrags gewährt wird. Die Abschiebung von diesen "subsidiär Schutzberechtigten" wäre ein Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention.

Während Österreich nun aber "klassischen" Flüchtlingen Kindergeld gewährt, soll eine Reihe von "subsidiär Schutzberechtigten" auch in Zukunft leer ausgehen - ungeachtet dessen, dass das UN-Flüchtlingshochkommissariat EU-weit die Gleichbehandlung aller Flüchtlinge fordert.

Dementsprechend lautet die UNHCR-Forderung auch "Kindergeld für alle Flüchtlingskinder. Kdolsky will die strukturelle Schlechterstellung dieser Flüchtlingskinder ins neue Gesetz mitnehmen", kritisiert das UNHCR.

Kindergeld bekommen die "Subsidiären" nämlich nur dann, wenn sie (un)selbstständig erwerbstätig sind. Für das UNHCR ist das Faktum, dass Arbeitssuchende oder Notstandshilfebezieher kein Kindergeld kriegen, wenn sie einer bestimmten Flüchtlingskategorie angehören, "unverständlich", sagt Schönbauer.

Ungesunde Regelung

Dass ausschließlich für die Gruppe der "subsidiär Schutzberechtigten" der Kindergeldbezug an einen Job gebunden sein soll, für alle anderen aber nicht, sei klar "systemfremd und widersinnig". Zumal es, sollte es doch einen Arbeitsplatz geben, in dem Moment, in dem eine "subsidiäre" Kindergeldbezieherin krank werden sollte, zum Verlust des Kindergelds kommen könnte, sagt der UNHCR-Sprecher: "Die Ärztin Kdolsky verwehrt Flüchtlingskindern das Kindergeld etwa, wenn deren Mama krank wird. Das kann weder gut für die Gesundheit sein noch für die Familie."

Die UNO stößt sich nicht am Faktum Arbeit, diese sei ein wichtiger Integrationsfaktor, betont UNHCR-Sprecher Schönbauer, aber im Gesamtsystem betrachtet sei die Kindergeld-Novelle diskriminierend und EU-rechtswidrig.

Denn die "Status-Richtlinie fordert gleiche Rechte auch für subsidiär Schutzberechtigte. "Bei ,Kernleistungen' für Krankheit, Schwangerschaft und Elternschaft sieht die Richtlinie Gleichstellung der Flüchtlinge mit Inländern vor", erinnert Schönbauer die Regierung. Denn Faktum ist auch, dass diese Richtlinie, die bis 10. Oktober 2006 in österreichisches Recht umgesetzt werden hätte müssen, bis heute ignoriert wurde. (Lisa Nimmervoll/DER STANDARD, Printausgabe, 18.6.2007)