Wien - Gut 14 Tage nach der Wahl der neuen Volksanwälte ruft
die FPÖ in dieser Causa nun den Verfassungsgerichtshof (VfGH) an. Die
Partei sieht einen Verfassungsbruch, weil ein Vorschlag mit einem
FPÖ-Kandidaten nicht zur Abstimmung im Hauptausschuss zugelassen
worden war. Er erwarte sich, dass der VfGH "diesen faktischen
Bescheid", den Nationalrats-Präsidentin Barbara Prammer (S)
"vollzogen" habe, auch behandelt und festhält, dass "das nicht im
Sinne des Verfassungsgesetzes gelaufen ist", sagt FPÖ-Chef
Heinz-Christian Strache am Mittwoch im Ö1-"Abendjournal".
Stimmenrückstand
Das Gesetz sieht lediglich vor, dass die drei mandatsstärksten
Fraktionen je einen Posten in der Volksanwaltschaft stellen sollen.
Nach der letzten Wahl war nun erstmals ein Mandatsgleichstand
zwischen der dritt- (Grüne) und viertstärksten Partei (FPÖ)
entstanden. Die Freiheitlichen sahen sich daher trotz ihres
Stimmenrückstandes gegenüber den Grünen berechtigt, im Hauptausschuss
des Nationalrates ebenfalls einen Wahl-Vorschlag einzubringen.
Prammer hatte sich aber dem Vorschlag des Legislativdienstes
angeschlossen, da keine Einigkeit zwischen den Fraktionen über die
jeweilige Rechtsposition erzielt werden konnte. Die
Parlamentsjuristen hatten sich auf ein Gutachten des
Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt berufen, das die
drittstärkste Partei an Stimmen als allein nominierungsberechtigt
sah. Am 5. Juni Juni sind dann im Nationalrat Peter Kostelka,
Maria Fekter und eben die Grüne Terezija Stoisits für den Posten
der Volksanwälte mit den Stimmen von SPÖ, ÖVP und Grünen gewählt
worden. (APA)