Er fordert den Gesetzgeber auf, ehebaldigst eine Klarstellung zu treffen, welche Arbeiten und Kosten konkret der Vermieter und welche der Mieter zu übernehmen hat. Unterstützt wird Wurm dabei vom Obmann der Immobilientreuhänder in der Wirtschaftskammer, Thomas Malloth, selbst Inhaber einer Hausverwaltung. Im Justizministerium heißt es dagegen, mit einer neuen gesetzlichen Regelung sei erst in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode zu rechnen.
Unklarheiten
Derzeit werden die Vermieter mit Zahlungsaufforderungen bombardiert: Dabei geht es nicht nur um die viel zitierte Therme, die zwar vom Vermieter zu erhalten ist, für deren Wartung aber der Mieter verantwortlich ist. Unklar ist, wer die Wartung bezahlt und wer sie in Auftrag geben darf. Seit dem Urteil wollen Mieter unter anderem den Filteraustausch beim Ventilator auf der Toilette bezahlt haben, ein anderer begehrt nach neuen Silikonfugen bei der Badewanne. Selbst Wünsche, den in die Jahre gekommenen Teppich oder Parkettboden auszutauschen oder die abgerissenen Schnüre der Jalousie zu erneuern, gebe es.
Unmöglich sei, dass die Erhaltungskosten aus dem "Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag" (EVB) bei gemeinnützigen oder der Hauptmietzinsreserve bei privaten Vermietern bezahlt werde. Beide Töpfe seien nur für langfristige und teure Außensanierungen gedacht. Theodor Österreicher vom Revisionsverband: In den ersten zehn Jahren sammelt sich ein EVB von 700 bis 900 Euro pro Haus an. Eine Kombitherme hat eine Lebenserwartung von zehn bis 15 Jahren. Wie soll man die Thermen aus solchen Beiträgen finanzieren?, fragt Österreicher und gibt selbst eine Antwort: nur über eine Erhöhung der EVB.
Während Malloth bisher noch keine neuen Thermen bezahlt hat, prüft Wurm jeden Fall. Nachsatz: "Aber wir können nicht Trupps in die 500.000 Wohnungen schicken um diverse Wartungen zu überprüfen."
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