Gesetzwidrigen Vorgangsweisen
Der SPÖ-Abgeordnete Josef Broukal äußert in einer Anfrage "Anlass zur Sorge, dass die Gesetze des Fremdenrechtspaketes durch interne Weisungen restriktiv" interpretiert und "die vollziehenden Beamten zu gesetzwidrigen Vorgangsweisen angehalten werden." Broukal bezieht sich auf Informationen des Standard, wonach diverse Behörden strittige Entscheidungen jeweils auf dieses nicht-öffentliche "Handbuch" zurückführen. Dass das "Handbuch" als Weisung zu verstehen ist, wird vom Innenministerium bestätigt: "Es ist eine Anleitung, wie die Behörden vorzugehen haben", sagt Ministeriumssprecher Rudolf Gollia.
Notwendiges Einkommen
Konkret geht es wie berichtet um das für einen Aufenthaltstitel notwendige Einkommen. In mehreren Fällen mussten nicht nur Einkünfte in Höhe der Mindestpension nachgewiesen werden, wie gesetzlich vorgesehen, sondern darüber hinaus Einkünfte in Höhe der Miete. Für mehrere Ausländer erwies sich dies als Hürde. Die Anträge wurden abgewiesen. Mittlerweile sind auch beim Verfassungsgerichtshof "einige Fälle anhängig, bei denen die Frage des Mindesteinkommens thematisiert wird", sagt Sprecher Neuwirth.
Pension
Das Innenministerium begründet die Anweisung zur Anrechnung der Mietkosten mit einem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes. Dieses Erkenntnis (2002/18/0279) beziehe sich aber auf die alte Rechtslage, erwidert der Innsbrucker Anwalt Paul Delazer, der mit mehreren Fällen betraut ist: "Das NAG trat erst 2006 in Kraft und stellt nicht mehr auf die Sozialhilfe ab wie früher, sondern auf die Mindestpension. Man braucht daher nur die Mindestrentner fragen, ob ihnen zu ihrer Pension extra noch die Miete bezahlt wird. "