Mit dem Beitritt zur EU mussten Bulgarien und Rumänien die Abkommen mit der EFTA kündigen. Dadurch gingen ihre Zollpräferenzen für einige Agrarprodukte verloren. Die Schweiz und die EU kamen überein, die früheren Zollpräferenzen aufrechtzuerhalten und in Zollkontingente zu Gunsten der erweiterten EU umzuwandeln.
Dabei geht es laut Mitteilung des BLW um Ziegenfleisch, Hühnerbrust, Salatgurken, Einmachgurken, Cornichons (Gewürzgurken), Nüsse, Aprikosen und Himbeeren. Die Schweiz erhält im Gegenzug Nullzollkontingente für den Export von Mangold und Karden sowie frischen Erdbeeren in die EU.
Ausdehnung auf Liechtenstein
Vier EU-Mitgliedern gewährte die Schweiz auf Grund früherer Verträge Zollkontingente für Wurstwaren. Diese Kontingente werden in ein Nullzollkontingent von 2.915 Tonnen zu Gunsten der EU umgewandelt und um 800 Tonnen aufgestockt. Die Schweiz bekommt dafür ein neues Nullzollkontingent für 1.900 Tonnen Wurstwaren.
Außerdem hat der Bundesrat der Ausdehnung des Agrarabkommens auf Liechtenstein zugestimmt. Das Fürstentum erhält den Status eines Beobachters. Vereinfacht wurde zudem der Entscheidungsprozess im Agrarabkommen: Anstelle der Vertragsparteien kann künftig der Gemischte Agrarausschuss Änderungen der nicht-tarifären Anhänge beschließen.