Wien - In der Debatte um eine Veröffentlichung von Namen und Adressen verurteilter Kinderschänder hat Justizminister Dieter Böhmdorfer (FPÖ) einen neuen Vorschlag eingebracht. Es glaube, "dass es zu einem verbesserten Informationssystem gehören könnte, wenn die BürgermeisterInnen bestimmte Informationen bekommen, die ihnen helfen könnten, die betroffenen Bevölkerungskreise - insbesondere Frauen, Kinder und Familien - besser zu schützen", sagte Böhmdorfer Samstag Abend im ORF-Radio. Untertags hat er seine Idee einer "Kinderschänder-Watchlist" wieder zurück genommen. Zuvor hatte er im samstäglichen "Morgenjournal" des ORF-Radio die Veröffentlichung der Daten von Kinderschändern in Medien nicht ausgeschlossen. "Tatsache ist, dass der Willen der Gesellschaft in diese Richtung läuft", so der Minister. Später erklärte er, eine solche Idee sei mit den Grundrechten sowie der Rechtsstaatlichkeit nicht vereinbar. Böhmdorfer sprach sich für einen besseren Schutz der Opfer aus, wandte sich aber gegen das Entstehen einer "Hexenjagd" und wies darauf hin, dass der Dienstgeber über eine entsprechende Eintragung im Strafregisterauszug bereits jetzt informiert sei. Jede künftige Lösung müsse im Rahmen des Rechtsstaates erfolgen, auch der Datenschutz auf Seite der Täter müsse berücksichtigt werden. Dazu noch Meldestellen Der Justizminister kann sich zudem eine Einrichtung von Meldestellen für Kinderschänder vorstellen, die - "unter Wahrung der Grenzen des Grund- und Menschenrechtsschutzes" - Auskünfte an Sicherheitsbehörden, Ärzte oder Jugendwohlfahrtseinrichtungen erteilen dürfen. Eine allfällige Verhängung von Berufsverboten - etwa für pädagogische Berufe - falle nicht in die Zuständigkeit des Justizressorts, wurde betont. Eine Veröffentlichung von Straftätern in einer Zeitung mit Name und Foto, wie dies in Großbritannien geschehen ist, hält Böhmdorfer "nicht für zielführend und - wie dieses Beispiel zeigt - sogar für gefährlich". Verurteilungen wegen Sexualdelikten werden Böhmdorfer zufolge derzeit im Rahmen des Strafregisters gespeichert und können bis zu deren gesetzlichen Tilgung abgefragt werden: "Bei Gnadengesuchen achte ich besonders darauf, dass frühzeitige Tilgungen aus dem Strafregister restriktiv gehandhabt werden". (APA)