Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat
am Mittwoch zu Gunsten einer Österreicherin in einem Rechtsstreit mit
dem deutschen Bundesland Bayern um den Anspruch auf das in
Deutschland gewährte Erziehungsgeld entschieden. Nach Ansicht der
Luxemburger RichterInnen verstößt die Weigerung des Freistaates Bayern,
der Frau Erziehungsgeld für ihre drei Kinder zu gewähren, gegen
EU-Recht.
Ausschluss ein Verstoß
Bayern hatte die Auszahlung des Erziehungsgeldes mit dem Argument
abgelehnt, dass die Österreicherin Gertraud Hartmann nicht in
Deutschland wohne und dort keine Erwerbstätigkeit ausführe. Die Frau
lebt mit ihrem Ehemann, der deutscher Staatsbürger ist und in
Deutschland als Postbeamter arbeitet, in Österreich. Unter den
konkreten Umständen verstoße es gegen die EU-Verordnung über die
Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen, wenn die nicht erwerbstätige Gattin
eines Wanderarbeiters "vom Bezug einer sozialen Vergünstigung wie des
deutschen Erziehungsgelds ausgeschlossen ist, weil er in diesem
anderen Mitgliedstaat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt
hat", stellte der EuGH in seinem Urteil fest.
Das Bayerischen Landessozialgerichts hatte in dem Fall (C-212/05)
entschieden, dass das Erziehungsgeld auch nicht auf Grund von
EU-Recht gewährt werden könne. Das deutsche Bundessozialgericht
verwies den Fall später zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof.
Das Erziehungsgeld ist in Deutschland am 1. Jänner 2007 vom so
genannten Elterngeld abgelöst worden. (APA)