Luxemburg/Brüssel - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Mittwoch zu Gunsten einer Österreicherin in einem Rechtsstreit mit dem deutschen Bundesland Bayern um den Anspruch auf das in Deutschland gewährte Erziehungsgeld entschieden. Nach Ansicht der Luxemburger RichterInnen verstößt die Weigerung des Freistaates Bayern, der Frau Erziehungsgeld für ihre drei Kinder zu gewähren, gegen EU-Recht.

Ausschluss ein Verstoß

Bayern hatte die Auszahlung des Erziehungsgeldes mit dem Argument abgelehnt, dass die Österreicherin Gertraud Hartmann nicht in Deutschland wohne und dort keine Erwerbstätigkeit ausführe. Die Frau lebt mit ihrem Ehemann, der deutscher Staatsbürger ist und in Deutschland als Postbeamter arbeitet, in Österreich. Unter den konkreten Umständen verstoße es gegen die EU-Verordnung über die Freizügigkeit von ArbeitnehmerInnen, wenn die nicht erwerbstätige Gattin eines Wanderarbeiters "vom Bezug einer sozialen Vergünstigung wie des deutschen Erziehungsgelds ausgeschlossen ist, weil er in diesem anderen Mitgliedstaat weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt hat", stellte der EuGH in seinem Urteil fest.

Das Bayerischen Landessozialgerichts hatte in dem Fall (C-212/05) entschieden, dass das Erziehungsgeld auch nicht auf Grund von EU-Recht gewährt werden könne. Das deutsche Bundessozialgericht verwies den Fall später zur Klärung an den Europäischen Gerichtshof. Das Erziehungsgeld ist in Deutschland am 1. Jänner 2007 vom so genannten Elterngeld abgelöst worden. (APA)