Wien - Im vergangenen Jahr sind in Österreich 690 Fälle von schwerem sexuellen Kindesmissbrauch amtsbekannt geworden. So viele Anzeigen wurden bei den Sicherheitsbehörden nach den Paragrafen 206 und 207 - Beischlaf und Unzucht mit Unmündigen - eingebracht. Die polizeiliche Aufklärungsquote bei Verbrechen dieser Art ist hoch: 1999 lag sie laut Innenministerium bei 92,8 Prozent. 1997 bearbeiteten die KriminalistInnen 895 Anzeigen nach Paragraf 206 (Beischlaf mit Unmündigen) und 207 (Unzucht mit Unmündigen). 88,8 Prozent der Fälle wurden geklärt. 1998 sank die Zahl der Anzeigen der polizeilichen Kriminalstatistik zufolge auf 745 Fälle. Die Aufklärungsquote lag bei 90,9 Prozent. Insgesamt gingen die Anzeigen nach den beiden schwerwiegendsten Missbrauchs-Paragrafen im Zeitraum von 1997 bis 1999 um 7,4 Prozent zurück. Bei Beischlaf mit Unmündigen droht dem Täter eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Auf Unzucht mit Unmündigen stehen sechs Monate bis fünf Jahre Haft. 362 Verurteilte Eine an der Wiener Universitätsklinik für Neuropsychiatrie des Kindes durchgeführte Studie zum Thema Kindesmissbrauch bezog auch die Strafrechtsparagrafen 208, 209 und 211 bis 213 - von sittlicher Gefährdung und Blutschande bis zu Pornografie und Kuppelei - mit ein und kam auf folgende Daten: 1994 gingen insgesamt 1.165 polizeiliche Anzeigen ein. 1995 wurden 1.200 Verdächtige angezeigt. 1996 waren der Polizei 1.393 Fälle zur Kenntnis gelangt. Im Jahr 1997 "explodierte" die Statistik auf 1.758 Anzeigen, während 1998 die Anzahl auf 1.581 sank. Aus diesen Anzeigen resultierten der unter der Leitung von Univ.-Prof. Max Friedrich erstellten Studie zufolge 279 gerichtliche Verurteilungen im Jahr 1994, ein Jahr später waren es 278. 1996 stieg diese Zahl auf 349. Im Jahr darauf folgte ein Einbruch auf 308 Verurteilungen. 1998 wurden nach den aktuellsten verfügbaren Zahlen 362 Angeklagte verurteilt. (APA)