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"Darabos könnte etwas für diese Regierung Einzigartiges tun und sich an die Menschenrechte halten." forderte der Grüne Sicherheitssprecher Pilz.

Foto: AP/Ronald Zak
Peter Pilz ist gut gelaunt. Und er wirkt entschlossen. In dem von ihm einberufenen Sicherheitsrat, der heute seit elf Uhr tagt, geht es um gewichtige Fragen: Wenn ein Flugzeug von Terroristen entführt wird, darf es von einem Eurofighter-Piloten abgeschossen werden? Und falls ja, wer erteilt den Schießbefehl?

Die Ansicht der Grünen zu diesem Thema ist ganz klar: Der Staat darf keine Unschuldigen töten. Ein Abschuss käme daher nicht in Frage. "Das würde nicht nur gegen die Verfassung und die Menschenrechtskonvention verstoßen, sondern auch das Legalitätsprinzip verletzen", sagt Pilz. "Ich sage jetzt schon in so einem Fall: Nicht schießen." Der Artikel zwei der Menschenrechtskonvention, der das Recht auf Leben garantiert, sei der "einzige Schutz des Menschen vor der Willkür des Staates.", so der Sicherheitssprecher der Grünen.

"Entschuldbarer Notstand" keine Möglichkeit

Innenminister Günther Platter und Verteidigungsminister Norbert Darabos hatten sich laut einem "Kurier"-Artikel darauf geeinigt, einen Abschuss im Notfall zu erlauben. Ein Abschuss könnte rechtlich als "entschuldbarer Notstand" gelten, nach Paragraph zehn des Strafgesetzbuches. Für Pilz nicht vertretbar: "Der Pilot, der schießt landet vor dem Strafgericht. Aber wie kann der Verteidigungsminister wissen, wie das Gericht entscheidet? Das ist eine Anmaßung.“ Wenn kein entschuldbarer Notstand nachgewiesen wird, würde er für ein bis zehn Jahre ins Gefängnis gehen. "Im Ernstfall soll der Pilot also das Strafgesetz verletzen. Das ist inakzeptabel, gesetzeswidrig und eine große Zumutung.“

Verletzung des Legalitätsprinzips

Bei einem Abschuss würde neben den Menschenrechtskonventionen auch das Legalitätsprinzip verletzt werden, da es keine Rechtsgrundlage gibt. Österreich würde von zig Millionen Klagen der Angehörigen der Passagiere eingedeckt und vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte in Straßburg zitiert werden, so Pilz.

Keine rechtlich saubere Lösung

Eine Lösung für das Dilemma hat Pilz auch nicht. "Eine solche Entführung ist eine der schlimmsten vorstellbaren Bedrohungen und wir haben keine rechtliche Möglichkeit, dem etwas entgegenzusetzen."

Es könnte dem Waffengebrauchsgesetz eine Novelle angefügt werden, in der die Kompetenzen des Piloten klar festgelegt werden. Das würde jedoch ein Aufweichen der Menschenrechtskonvention bedeuten, vor dem Pilz eindringlich warnt. "Der Staat darf keine Unschuldigen töten. Auch wenn in Kauf genommen werden muss, dass dann schmerzliche Dinge passieren.“ Ein möglicher Abschuss sei auch deshalb zu verhindern, weil "niemand bewerten kann, ob die Menschen im Flugzeug sich nicht noch selbst retten. Kein Staat hat ein Recht darauf ihnen diese Möglichkeit zu nehmen."

Darabos soll sich an die Menschenrechtskonvention halten

Die Erwartungshaltung von Pilz an Darabos ist klar: Der Verteidigungsminister soll sich ausdrücklich gegen einen Abschussbefehl aussprechen und für die Einhaltung der Menschenrechtskonvention. "Darabos könnte etwas für diese Regierung Einzigartiges tun und sich an die Menschenrechte halten." (saj, derStandard.at, 20.07.2007)