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Die Kompetenzverwirrungen scheinen geklärt zu sein: Im Terrorfall ist der Innenminister für den Schießbefehl zuständig, im Kriegsfall der Verteidigungsminister.

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Im Falle eines von Terroristen entführten Passagierflugzeuges müsste Innenminister Günther Platter den Schießbefehl erteilen. Das erklärte dieser zusammen mit Verteidigungsminister Norbert Darabos nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates am Freitag. Wer in letzter Konsequenz darüber entscheiden würde, ob es sich um einen terroristischen Akt handelt, wurde aber offensichtlich nicht vollständig geklärt. "Damit wird die Verantwortung wieder auf die Piloten abgewälzt", meinte der Grüne Sicherheitssprecher Peter Pilz.

Verunsicherung?

Der Vorwurf von Pilz sei völlig falsch, kommentierte Platter. Man habe wie in der Vergangenheit auch jetzt eine klare Linie: Wenn es sich um Luftraumüberwachung handelt, liege die Kompetenz bei Verteidigungsminister Darabos, sollte es sich um einen sicherheitspolizeilichen Einsatz handeln, so ist der Innenminister zuständig. Platter warf Pilz in diesem Zusammenhang vor, die Bevölkerung "unglaublich zu verunsichern".

Der Eindruck, dass der Innenminister und er "die heiße Kartoffel hin und her schieben" sei falsch, betonte Darabos. Er verwies darauf, sich in den letzten Wochen zu der Frage überhaupt nicht geäußert und eine Prüfung der Zuständigkeiten angeordnet zu haben. "Wir lassen uns hier nicht auseinanderdividieren."

Kein Gesetz

In der Frage der Abschussgenehmigung von Zivilflugzeugen bei terroristischen Aktionen wird es in Österreich keine gesetzliche Normierung geben. Das präsentierte Bundeskanzler Alfred Gusenbauer als gemeinsame Position der Bundesregierung am Freitag nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates.

"Es gibt keinen Schussbefehl, sondern nur eine Freigabe des Waffengebrauchs", stellte der Kanzler klar. Zuständig für diese Freigabe sei bei terroristischen Aktionen der Innenminister, im Falle eines militärischen Angriffs der Verteidigungsminister.

Gusenbauer verwies auf die Entscheidung des deutschen Bundesverfassungsgerichts, wonach eine gesetzlichen Normierung derartiger Fälle unmöglich sei. "Man stößt hier an die Grenzen der Gesetzgebung", so Gusenbauer. "Ich halte eine gesetzliche Änderung daher für falsch."

Wenn der Innenminister eine Freigabe des Waffengebrauchs geben sollte, sei es dann letztlich in der Verantwortung des Piloten, davon Gebrauch zu machen oder nicht. Es sei hier das "eigenständige Handeln des Piloten" gefragt. Der Kanzler betonte, dass die Piloten auf solche Stresssituationen in Manövern und Übungen vorbereitet werden sollen - so wie auch Polizisten am Boden für Verhalten in einem Ausnahmezustand trainiert werden.

Gusenbauer: "Sommerdiskussion"

Gusenbauer warnte am Freitag nach der Sitzung des Nationalen Sicherheitsrates vor einer Verunsicherung der Bevölkerung durch die derzeitige "Sommerdiskussion" über den Abschuss von Flugzeugen bei terroristischen Aktionen. Die Diskussion verleite auch zu "zwei einfachen Antworten" - erstens, dass "unter keinen Umständen abgeschossen" werde, oder zweitens, dass genau geregelt werden soll, wann so ein Abschuss erlaubt sei.

Beides sei "gefährlich", so der Bundeskanzler. Denn entweder würde man Österreich zu einem bevorzugten Ziel terroristischer Aktionen machen, wenn ein Abschuss ausgeschlossen wird, oder die Diskussion ende in einem "Versuch, einen Ausnahmezustand zu verrechtlichen, der gar nicht verrechtlicht werden kann". (APA)