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Sozialminister Buchinger stellte heute das "Gesamtpaket zur Armutsreduktion" vor.

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Sozialminister Erwin Buchinger präsentierte das erste Konzept zu der im Regierungsprogramm verankerten bedarfsorientierten Mindestsicherung am Donnerstag im Rahmen einer Pressekonferenz. Das "Gesamtpaket zur Armutsreduktion" soll die bisherige Sozialhilfe ablösen.

"Keine angemessenen eigenen Mittel"

Die Sozialleistung sollen Personen erhalten, die über "keine angemessenen eigenen Mittel verfügen und auch durch Leistungsansprüche gegenüber Dritten den eigenen Bedarf bzw. den ihrer Angehörigen nicht ausreichend decken können", so Buchinger. Ein wichtige Vorrausstzung für den Bezug der bedarfsorientierten Mindestsicherung soll der Einsatz der eigenen Arbeitskraft sein. Das heißt BezieherInnen der Mindestsicherung, die arbeitsfähig sind und sich weigern einen Job anzunehmen, erhalten um bis zu 50 Prozent weniger Mindestsicherung.

Die wichtigsten Eckpunkte der bedarfsorientierten Mindestsicherung, die betroffene BürgerInnen "aus der Armut führen soll", sind die folgenden:

  • Die Höhe der Leistung beträgt für alleinstehende bzw. alleinerziehene EmpfängerInnen 726 Euro brutto (690 Euro netto) pro Monat, 14 Mal im Jahr.
  • Der Mindestlohn wird, wie von den Sozialpartnern ausverhandelt, auf 1000 Euro brutto festgelegt.
  • Die Sozialhilfe wird vereinheitlicht und pauschaliert.
  • Nicht krankenversicherte SozialhilfeempfängerInnen fallen absofort in die gesetzliche Krankenversicherung.
  • Das Leistungsrecht des Arbeitslosenversicherungsgesetzes wird durch den Ausbau mindestsichernder Elemente verbessert.
  • In sogenannten "One Stop Shops" im AMS soll die Betreuung der arbeitsfähigen LeistungsbezieherInnen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess erfolgen. Die One Stop Shops sind laut Buchinger "der wichtigste Fortschritt" der Reform. Gerade hier herrscht aber noch Uneinigkeit mit den Ländern.

Offene Punkte

"Die Verhandlungen mit den SozialreferentInnen der Länder, die insgesamt 100 Millionen Euro für die Finanzierung der bedarforientierten Mindestsicherung aufbringen müssen, sind noch im Laufen", zeigt sich der Sozialminister optimistisch. Uneinig ist man sich auch noch bei der Verwertung des Vermögens, den Kinderrichtsätzen sowie dem Verfahren selbst. Sozialminister Buchinger hofft aber, dass "die Länder und der Bund die strittigen Fragen in Konsens lösen können", und ist überzeugt, dass die "wichtigsten Eckpfeiler" stehen.

Sozialleistungen "armutsfester"

Er fasst die Vorteile der bedarfsorientierten Mindestsicherung unter zwei Gesichtspunkten zusammen. Der individuelle Nutzen liegt laut Buchinger darin, dass "Sozialleistungen armutsfester gestaltet" werden, und, dass durch den Einsatz der One Stop Shops beim AMS der "Zugang zur Leistung erleichtert" wird. Der volkswirtschaftliche Nutzen begründet sich laut dem Sozialminister durch das höhere Einkommen, das die BürgerInnen zur Verfügung haben, durch das der private Konsum erhöht wird.

"Jedenfalls noch in dieser Legislaturperiode"

Buchinger betont, dass man "kein zweites Hartz IV schaffen wolle, sondern eine Mindestsicherung". Und diese soll mit 1.1.2009 in Kraft treten, "jedenfalls aber noch in dieser Legislaturperiode", so der Sozialminister. (rwh/derStandard.at, 2.7.2007)