Umweltministerin Leonore Gewessler und Innenminister Gerhard Karner.
Leonore Gewessler und Gerhard Karner präsentierten gemeinsam die Regierungsvorhaben.
APA/ Hans Klaus Techt

Wien – Schon im Dezember kündigte Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) ein neues Raserpaket an, nun liegt es auf dem Tisch. Gegen Wiederholungstäter und "rücksichtslose Raser" soll sich künftig das nun vollständige Paket richten. Es habe laut Gewessler bereits in den letzten Monaten Verschärfungen beim Thema Raserei gegeben. In Extremfällen sei nun die Beschlagnahmung des Fahrzeugs vonseiten der Polizei geplant. In Kraft treten soll das Paket im März 2024.

„Wer mit 230 km/h auf der Autobahn fährt, gefährdet Menschenleben“, begründete Umweltministerin Leonore Gewessler die Verschärfungen.
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Konkret soll bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 60 km/h im Ort und bei einer Übertretung von 70 km/h außerorts das Fahrzeug vorerst weg sein. Rast man also mit 110 km/h durch den Ort, fährt 170 km/h auf Landstraßen oder 200 km/h auf Autobahnen, darf die Polizei das Auto beschlagnahmen. "Das ist lebensgefährlich. Das gilt es zu unterbinden", betont Gewessler. Lenkern soll bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen auch auf jeden Fall an Ort und Stelle der Führerschein abgenommen werden – dies bereits ab kommendem Oktober.

Versteigerung bei extremer Überschreitung

Handelt es sich um wiederholte Raserei oder um eine besonders schwere Geschwindigkeitsübertretung, prüft die Behörde nicht nur einen vorläufigen zweiwöchigen Entzug des Fahrzeugs, sondern auch eine Versteigerung. Wenn Einzelpersonen "völlig unbelehrbar" immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind, könne nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme zum Tragen kommen, sagte Gewessler. Das werde in jedem Fall einzeln von den Behörden geprüft.

Der Erlös aus der Versteigerung soll zu 70 Prozent in die Verkehrssicherheit reinvestiert werden, 30 Prozent bekommen die örtlichen Gebietskörperschaften. Es gehe nicht darum, wenn jemand einmal einen Fehler mache und einmal zu schnell unterwegs sei, sondern um "extreme Raserei" als bewusste Entscheidung, betonte die Ministerin.

Sollte das Auto, mit dem die Geschwindigkeitsübertretung begangen wird, nicht dem Lenker gehören, kommt statt des Verfalls ein Lenkverbot zum Tragen. Damit ist es dem Lenker dauerhaft untersagt, das entsprechende Fahrzeug zu benutzen. Das betrifft auch die Eigentümer: Sie dürfen das Fahrzeug dem Betroffenen nicht mehr überlassen.

Neue Koordinierungsstelle

Neben dem Raserpaket präsentierte die Bundesregierung auch ihr Krisensicherheitsgesetz. Herzstück des Entwurfs ist die Einrichtung eines Bundeslagezentrums im Innenministerium, wie Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) betonte. Dort soll die Entwicklung in zentralen Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit und Energie ständig beobachtet werden und die gleichzeitige Bewältigung von mehreren Krisen möglich sein. Das soll auch dabei helfen, die Koordination zwischen den betroffenen Akteuren, unter anderem Bundes- und Landesbehörden und Einsatzorganisationen, zu verbessern.

Ein zentrales Ziel ist, mit rechtlichen Klarstellungen die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auf Bundesebene zu verbessern. So wird erstmals eine einheitliche Definition des Krisenfalls und des damit verbundenen Ablaufs definiert. "Im Krisenfall kann die Regierung im Einvernehmen mit dem Nationalrat eine sogenannte Bundeskrise ausrufen", erklärte Karner. Es wird zudem ein Regierungsberater samt Beratungsgremium zur strategischen Beratung der Regierung im Kanzleramt eingerichtet. 

Für Teile des Gesetzes braucht es im Nationalrat eine Zweidrittelmehrheit. Die SPÖ blockiert jedoch aktuell jegliche Gesetzesvorschläge der Regierung, die auch Teile der Opposition benötigen würden. Die FPÖ wird dem Gesetz jedenfalls nicht zustimmen. Es sei ein "inhaltlich desaströser Total-Murks", sagte FPÖ-Sicherheitssprecher Hannes Amesbauer.

Karner ist dennoch zuversichtlich, dass große Teile auch ohne Einigung und mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden können. "Nur kleine Teile aus dem Gesetz brauchen eine Zweidrittelmehrheit", erklärt er am Rande des Ministerrats. Karner hofft aber auf die Zustimmung der SPÖ. (Max Stepan, APA, 14.6.2023)