Kurz vor Kassaschluss am 17. Juni wurde am Donnerstag das Gerücht kolportiert, ein ein weiterer Interessent habe sich gemeldet, der das Restvermögen der früheren Sberbank Europe in Wien erwerben möchte. Wie berichtet kann eine Transaktion nur noch bis Samstag durchgeführt werden, so sieht es die Sanktionsverordnung der EU vor. Das Vermögen der Sber Vermögensverwaltungs AG, die der sanktionierten russischen Sberbank in Moskau gehört, besteht aus 350 Millionen Euro, die auf einem Konto der Raiffeisen Bank International (RBI) liegen. Geht der Deal bis Samstag nicht über die Bühne, wird das Vermögen endgültig eingefroren.

Die für Sanktionsangelegenheiten zuständige Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) hat, wie berichtet, bereits drei Anträge von Interessenten genehmigt. Es geht um Ithuba-Gesellschaften, die die Transaktion über den Erwerb von RBI-Darlehen an ihre russische Tochter abwickeln wollen, einen privaten Unternehmer und ein Konsortium rund um Ex-Sberbank-Chef Gerhard Randa mit – angeblich – Siegfried Wolf an Bord, der Aufsichtsratschef war. Wolf sagt freilich, er habe damit nichts zu tun.

Das Dach der Sberbank Europe in Wien mit dem Schriftzug des Banklogos
Die heikle Transaktion rund um das Restvermögen der Sberbank Europe beschäftigt den Staatsschutz DSN als Sanktionsbehörde.
APA/Roland Schlager

Auslegungssache

Die Behörde begründet die Erlaubnis für den Verkauf durch Sberbank Russia – trotz Sanktionen – in ihren Bescheiden sinngemäß damit, dass die jeweilige Transaktion schon vor Verhängung der Sanktionen eingefädelt worden sei. In diesem Ausnahmefall dürfen sogar sanktionsverfangene Vermögen verwertet werden. Die DSN hält in den Bescheiden fest, dass der in der Verordnung genannte Begriff "laufender Verkauf" nicht "legal definiert" sei.

Sie bemüht zur Auslegung englische und französische Begriffe und kommt zum Schluss, dass alle Handlungen dazu zählen, die einem rechtsgültigen Erwerb "in nachvollziehbarer Weise vorausgehen". Solche Handlungen habe es gegeben. Offiziell sagt die Behörde auf Anfrage nur, sie habe die eingegangenen Anträge geprüft und die notwendigen Bescheide erlassen. Mit externen Beraterinnen oder Beratern habe man nicht zusammengearbeitet.

Überweisung demnächst

Wer das heikle Vermögen zur Verwertung bekommt, das entscheidet Russland. Dem Vernehmen nach hat das "Konsortium Randa" mit – angeblich – Wolf im Hintergrund die besten Karten. Laut Insidern hätte die Überweisung des Geldes nach Russland auch bereits am Donnerstag über die Bühne gehen sollen, daraus dürfte dann in letzter Minute aber nichts geworden sein. Sollte wirklich das genannte Konsortium zum Zug kommen, müsste der Staatsschutz DSN als Sanktionsbehörde auch noch die Banküberweisung selbst freigeben. (Renate Graber, 16.6.2023)