Manche Fragestellungen rund um die Regulierung künstlicher Intelligenz (KI) wirken wie aus einem dystopischen Science-Fiction-Film, etwa diese: Sollen Regierungen die Gesichter von Passanten in Echtzeit von einer KI analysieren lassen und so einen digitalen Überwachungsapparat schaffen dürfen? Die Europäische Volkspartei (EVP) wollte dies erlauben, schließlich einigte sich das EU-Parlament auf einen Kompromiss: Live-Auswertung ist verboten, die nachträgliche Auswertung auf richterliche Anordnung aber erlaubt.

EU-Parlament
Ein Mann betritt das Gebäude des Europäischen Parlaments vor einer Plenarsitzung in Straßburg.
Imago/Stringer

Erleichterung illegaler Pushbacks

Ganz andere Regeln gelten aber an der Grenze, wo der Einsatz von KI-Technologien nicht verboten werden soll und etwa eingesetzt werden könnte, um Profiling auf Basis diskriminierender Faktoren zu betreiben und somit illegale Pushbacks zu erleichtern. Das kritisieren NGOs und decken zugleich auf, dass Europa gar nicht so sehr Technologienachzügler ist, wie stets kolportiert wird: So werden KI-Technologien aus der EU in Länder wie China exportiert, wo sie unter anderem zur Überwachung unterdrückter Bevölkerungsgruppen, etwa der Uiguren, eingesetzt werden können.

Finale Version des AI Act

Bis Ende 2023 soll die finale Version des AI Act stehen. Und neben der Förderung von Innovation und Wirtschaftsstandort sollte vor allem eines konsequent durchgesetzt werden: die Aufrechterhaltung unserer europäischen Werte, unserer Grund- und Freiheitsrechte – und zwar für alle Menschen. (Stefan Mey, 19.6.2023)