Hände auf der Computertastatur
Einem Klagenfurter Journalisten wurde sein Arbeitswerkzeug abgenommen. Es geht um den Vorwurf der Verletzung des Amtsgeheimnisses. Und um viele Überstunden.
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Franz Miklautz in Klagenfurt ist freier Journalist und als "Mediapartizan", so nennt sich seine Homepage, bekannt und für seine Investigativgeschichten auch gefürchtet. Im heurigen Frühjahr berichtete er im "Kärntner Monat" über den Klagenfurter Magistratsdirektor, der im Jahr 2022 ganze 800 Einheiten an Überstunden angesammelt hatte, die einen Gegenwert von 66.000 Euro darstellten. Damit verdiente Magistratsdirektor Peter Jost im vergangenen Jahr knapp 270.000 Euro brutto.

Medienrechtlich war Miklautz für diese Geschichte offenbar nicht zu belangen, jetzt aber ermittelt die Polizei gegen ihn, wie er selbst berichtet. Es geht um den Vorwurf des Beitrags oder der Bestimmung zum Amtsmissbrauch. Irgendwer muss dem Journalisten die Gehaltszettel zugespielt haben, offenbar ein Beamter aus dem Rathaus, der nun ermittelt werden soll. Miklautz beruft sich auf das Redaktionsgeheimnis, nun wurden ihm von der Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft allerdings sein Mobiltelefon und sein Macbook abgenommen. Es bestehe der Verdacht, der Journalist habe seine Informanten zur Weitergabe von Informationen und zur Verletzung des Amtsgeheimnisses angestiftet.

"Die sind offenbar wo angrennt"

In der "Anordnung der Sicherstellung", die dem "Falter" vorliegt, ist zu lesen, die "Offenbarung war geeignet, ein öffentliches und berechtigtes privates Interesse zu verletzten". Er stehe daher im Verdacht, "durch die Veröffentlichung an der strafbaren Handlung" von zwei beamteten Whistleblowern "beigetragen zu haben".

Zudem zitiert der "Falter" einen Wiener Staatsanwalt, der die Kärntner Sicherstellungsanordnung einsehen konnte: "Die sind offenbar wo angrennt. Wenn ein Journalist ein ihm zugespieltes Geheimnis offenbart, kann das doch kein Amtsmissbrauch des Journalisten sein."

Ex-Oberstaatsanwalt sieht Problem im Amtsgeheimnis

Auch für den früheren Oberstaatsanwalt Georg Krakow gehen die Ermittlungen möglicherweise zu weit. Das zentrale Problem liege im österreichischen Amtsgeheimnis, sagte Krakow in der "ZiB 2": "Wenn solche Informationen bereits zugänglich wären, dann würde sich die Frage gar nicht stellen. Möglicherweise würden auch bestimmte Vorkommnisse, wie sie hier in der Kritik stehen, gar nicht erst geschehen sein." 

Beim Presseclub Concordia empfindet man das Vorgehen der Staatsanwaltschaft als "seltsam". "Wenn man dem Kollegen medienrechtlich nichts vorwerfen kann, plötzlich mit dem Strafrecht zu kommen, wenn der Kollege seine Arbeit macht, dann ist das schon bedenklich", sagte, ebenfalls in der "ZiB 2", Daniela Kraus, Generalsekretärin der Journalistenvereinigung.

Der Anwalt von Miklautz, Peter Kaspar, hat dagegen Einspruch eingelegt, vorläufig können die Geräte von Miklautz also nicht ausgewertet werden. Der Anwalt spricht von einem Angriff auf die Pressefreiheit, sein Mandant sei zudem in seiner Arbeit schwer eingeschränkt: Ohne seinen Computer und sein Handy könne er nicht arbeiten, er habe damit auch keinen Zugriff auf seine Unterlagen und Kontakte. Miklautz: "Da die von mir geschriebenen Storys vollinhaltlich stimmen und man mich medienrechtlich nicht belangen kann, versucht es die Gegenseite nun mit dem Strafrecht." (Michael Völker, Michael Windisch, 20.6.2023)