"Der Wegscheider" auf Servus TV: Das Bundesverwaltungsgericht hob jetzt den Bescheid der Medienbehörde Komm Austria auf.
Foto: Servus TV, Marco Rieber

Wals/Wien – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Bescheid der Medienbehörde Komm Austria vom 23. Dezember 2022 zum wöchentlichen Satireformat "Der Wegscheider" aufgehoben, teilte Servus TV am Mittwoch mit. Wie berichtet hatte die Komm Austria nach einer Beschwerde des Presseclubs Concordia in fünf Fällen Verstöße gegen das Objektivitätsgebot festgestellt. Die Behörde ortete "grob verzerrende Formulierungen und Darstellungen ohne ausreichendes Tatsachensubstrat". Servus TV verwies bei "Der Wegscheider" auf den satirischen Charakter der Sendung.

Der Berufung von Servus TV gegen diesen Bescheid der Medienbehörde wurde im Juni  durch das Bundesverwaltungsgericht stattgegeben, der Bescheid somit aufgehoben. Diese Entscheidung ist nicht rechtskräftig, die Behörde kann dagegen ein Rechtsmittel beim Verwaltungsgerichtshof* einlegen. "Wir freuen uns, dass das BVwG klar festgestellt hat, dass es sich bei meinem satirischen Wochenkommentar nicht um eine Berichterstattung, Informationssendung oder Nachrichtensendung handelt und somit keine Rechtsverletzung gegen das Objektivitätsgebot des Audiovisuelle-Mediendienste-Gesetzes vorliegt", kommentierte Servus-TV-Intendant Ferdinand Wegscheider die Entscheidung. Er sieht darin einen "wichtigen Etappensieg" und einen "Erfolg für unabhängigen Journalismus in Österreich". (red, 21.6.2023)