Die Medienbehörde KommAustria hat technische Plattformen für eine Vielzahl von Digitalradios ausgeschrieben. Der Digitalradiostandard soll auf Sicht die klassische UKW-Übertragung ablösen. Marktführer ORF mit Ö3, Ö1, FM4 und Bundesländerradios weigerte sich bisher, auf DAB+ auszustrahlen. Das könnte sich ändern, wird in der Branche spekuliert, vom ORF aber bisher verneint. 

DAB+-Empfangsgeräte sollen mehr Inhalte bekommen: Die Medienbehörde schreibt neue technische Plattformen aus.
Digitalradio Österreich / Lea Fabienne

Mit einer Novelle zum Privatradiogesetz können private Radios und TV-Anbieter künftig parallel zu UKW bis zu sechs digitale Radiokanäle mit überlappenden Einzugsgebieten betreiben. Das könnte dutzende Kanäle für speziellere Zielgruppen bedeuten. 

Die KommAustria hat nun die Planung, den Aufbau und den Betrieb sogenannter Multiplex-Plattformen (MUX) für die Übertragung des digitalen, über Antenne zu empfangenden Digitalradios DAB+ ausgeschrieben. Damit bietet die Medienbehörde die Möglichkeit, Zulassungen für den Betrieb eines bundesweiten, auch regionalisierbaren Multiplexes und mehrerer regionaler Multiplexe zu beantragen, über die jeweils circa 15 DAB+-Radioprogramme verbreitet werden können. Von den regionalen Zulassungen ist lediglich das Bundesland Wien ausgenommen, wo bereits seit 2018 ein regionaler DAB+-Multiplex in Betrieb ist.

Als bundesweites Angebot wäre die neue, "MUX III" genannte Plattform das zweite österreichweite DAB+ Programmbouquet, ließ die Medienbehörde verlauten. Bereits seit 2019 werden über die Plattform "MUX I" 16 DAB+-Radioprogramme mit einer technischen Bevölkerungsreichweite von 84 Prozent bundesweit ausgestrahlt, regional kommen im Großraum Wien auf der Plattform "MUX II" 14 DAB+-Radioprogramme hinzu. Aus dem frequenztechnisch ebenfalls bundesweit konzipierten "MUX II" können nun regionale Versorgungsgebiete in weiteren Bundesländern beantragt werden.

Optional bietet die KommAustria bei besonderer Nachfrage an, die jetzt gestartete Ausschreibung um einen bundesweiten "MUX IV" zu erweitern, der insbesondere für "Must Carry"-Programme wie etwa Hörfunkangebote des ORF genutzt werden könnte. Entsprechende Bedarfsmeldungen müssten spätestens zum 31. Juli 2023 bei der Behörde abgegeben sein. (red, 30.6.2023)