Wien – Das Umweltministerium hat einen Antrag zur Prüfung einer gesetzlichen Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für eine Seilbahn auf den Wiener Kahlenberg eingebracht. Projektentwickler Hannes Dejaco begrüßte den Schritt. Eine UVP-Pflicht für das Projekt hatte bisher als Streitfrage unter Gegnern und Befürwortern gegolten.

Der Antrag auf Feststellung einer Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung sei bereits vergangene Woche eingebracht worden, hieß es in der Mitteilung. Dejaco will nun zeigen, dass die Seilbahn ein umweltverträgliches und nachhaltiges Projekt sei. Die Stadt Wien hat nun sechs Wochen Zeit zu entscheiden, ob ein UVP-Verfahren eingeleitet werden muss.

Projektentwickler hoffte auf Übergangsregelung

Bisher war Dejaco davon ausgegangen, dass ein Antrag zur Feststellung der Pflicht nicht erforderlich sei. Er argumentierte damit, dass der Flächenverbrauch der Stadtseilbahn zu gering für eine UVP sei. "Was die UVP-Novelle betrifft, gibt es zudem eine Übergangsregelung, aufgrund derer die wesentlichen Gesetzesänderungen in unserem Fall nicht anwendbar sind", sagte Dejaco der APA im April.

Die Gegner des Seilbahnprojekts zeigten sich erfreut über den Schritt des Ministeriums. "Das hat für alle Beteiligten nur Vorteile. Man spart sich Zeit und Geld", sagte Hans Binder von der Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald – Stopp Seilbahn auf den Kahlenberg" der APA. Diese hat sich stets für ein solches Feststellungsverfahren ausgesprochen und verwies darauf, dass eine EU-Richtlinie grundsätzlich ein UVP-Verfahren für Seilbahnen vorschreibt. Demnach müssten Seilbahnen generell eine Umweltverträglichkeitsprüfung vor dem Bau durchlaufen. Österreich habe die Richtlinie bisher lediglich nicht umgesetzt, hieß es. 

So soll die Seilbahn auf den Kahlenberg aussehen.
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Das Ministerium betonte gegenüber der APA, dass der Schritt aus Gründen der Rechtssicherheit erfolgt sei. "Aktuell ist im Klimaschutzministerium seitens der Projektwerber ein Antrag auf Erteilung der Rodungsbewilligung anhängig. Da für das Projekt eine UVP-Pflicht nicht ausgeschlossen werden kann", so das Ministerium, sei die Prüfung erforderlich. Eine APA-Anfrage an die Stadt Wien lief am Mittwochnachmittag noch. (red, APA, 5.7.2023)