Klimaklage Ankläger in Wien
Seit dem Auslaufen des Klimaschutzgesetzes gebe es keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion von Treibhausgasen, kritisieren die Kinder und Jugendlichen.
APA/EVA MANHART

Wien – Der Antrag von zwölf Kindern und Jugendlichen auf Aufhebung von Teilen des Klimaschutzgesetzes ist vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aus formalen Gründen zurückgewiesen worden. Die Antragssteller im Volksschul- und Jugendalter hatten die Kinderrechte durch fehlende Maßnahmen für den Klimaschutz gefährdet gesehen. Die Verfassungsrichter stellten nun fest, dass nicht alle Teile des Gesetzes angefochten wurden, die jedoch untrennbar zusammenhängen, hieß es am Freitag.

Der Antrag sei laut Aussendung zu eng gefasst gewesen. Eine solche Aufhebung würde die von den Antragstellern behauptete Verfassungswidrigkeit nicht beseitigen, teilte der VfGH mit. Der Verfassungsgerichtshof dürfe einer Norm durch Aufhebung bloßer Teile auch keinen völlig veränderten Inhalt verleihen, hieß es in der Erläuterung. Eine Aufhebung des Klimaschutzgesetzes im angefochtenen, zu engen Umfang hätte unter anderem zur Folge, dass der Bund nicht nur für die Führung von Verhandlungen über Klimaschutzmaßnahmen, sondern für diese Maßnahmen insgesamt verantwortlich wäre. Der VfGH könne dem Gesetzgeber einen solchen Gesetzesinhalt nicht unterstellen.

Rechtsanwältin bereitet weitere Verfahren vor

"Der Verfassungsgerichtshof hat es sich leicht gemacht, indem er sich auf formelle Gründe zurückzieht und in einer grundrechtlich brisanten Situation inhaltlich keine Stellung bezieht", sagt Michaela Krömer gegenüber dem STANDARD. Die Rechtsanwältin hat die Klimaklage der Kinder beim Verfassungsgerichtshof eingebracht. Laut Krömer besagt die Zurückweisung des VfGH faktisch, dass das Gesetz irreparabel ist und es seine Kompetenz überschreitet, hier einzugreifen. "Das ist eine juristische Pattsituation", sagt Krömer, "denn ohne Klimaschutzgesetz sind die Rechte der Kinder auch nicht gewahrt. Die Zurückweisung der Klage bedeute auch, dass die Kinder nichts tun können, um ihre Rechte einklagen zu können.

Krömer werde nun in den kommenden Wochen und Monaten weitere Verfahren in Zusammenhang mit den Kinderrechten vorbereiten. „Vielleicht geht dann irgendwann eine Tür zum Gerichtshof auf, sodass die Grundrechte endlich einen faktischen Schutz bieten können. Denn wenn die Grundrechte keinen Schutz bieten, haben sie ihre Wirksamkeit verloren."

Fridays for Future kündigen Demo an

Die Zurückweisung der Klage "ändert nichts an der Tatsache, dass das bisherige Klimaschutzgesetz inhaltlich eine Katastrophe ist. Das Urteil führt uns vor Augen, dass wir keine Möglichkeit haben, uns vor Gericht über die Zerstörung unserer Zukunft zu beschweren. Das werden wir nicht so einfach hinnehmen!", sagt Daniel Shams von Fridays for Future in einer Aussendung. Die Klimaschutzorganisation kündigt darin eine Demonstration an – nicht wie üblich am Freitag, sondern kommenden Montag.

Die Bundesjugendvertretung (BJV), die gesetzliche Interessenvertretung von Menschen unter 30 Jahren in Österreich, hat sich ebenfalls zur Zurückweisung der Klage geäußert. In einer Aussendung fordern sie "dringend politische Schritte" und, dass "die Sorgen unserer Generation ernst genommen werden". Einer BJV-Umfrage zufolge haben drei Viertel der Jugendlichen das Gefühl, dass ihre Anliegen zum Klima nicht ernst genommen werden.

Seit dem Ende 2020 ausgelaufenen Klimaschutzgesetz gebe es in Österreich keine verbindlichen Klimaziele zur Reduktion schädlicher Treibhausgase. Das Gesetz sei somit wirkungslos, kritisieren die Kinder und Jugendlichen ebenso wie zahlreiche Wissenschafter und Umweltschutzorganisationen. (APA, red, 7.7.2023)