Symbolbild Hacking
Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.
REUTERS/Kacper Pempel

Wien – Mit großer Mehrheit sind Freitagnachmittag im Nationalrat höhere Strafen für Cyberkriminalität beschlossen worden. Wer künftig einen Computer hackt, muss mit bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe rechnen (bisher maximal sechs Monate), für Angriffe auf die kritische Infrastruktur wird die Maximalstrafe auf drei Jahre erhöht – bei einer solchen Begehung im Rahmen einer kriminellen Vereinigung kann es bis zu fünf Jahre geben. Bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe werden für den Diebstahl von Telekommunikationsgeheimnissen oder das missbräuchliche Abfangen von Daten angedroht.

Darüber hinaus ist bei den Straftatbeständen zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine Anhebung der Strafdrohungen vorgesehen. Zudem sollen die Verletzung bzw. Auskundschaftung von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen als Offizialdelikte ausgestaltet werden, um damit die geschädigte Person vom Kostenrisiko zu befreien.

Neos lehnten Vorlage ab

Auch im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb wird für die Straftatbestände zum Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen eine deutliche Anhebung der Strafdrohungen vorgeschlagen, nämlich von bisher drei Monaten Freiheitsstrafe auf ein Jahr. Abgelehnt wurde die Vorlage nur von den Neos. Mangels Redebeitrags blieb verborgen, wieso. (APA, red, 7.7.2023)