Wolf im Wald
Die Jagd auf den Wolf in Österreich ist eröffnet.
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In Salzburg ist am Samstagvormittag der erste Wolf nach der von der Landesregierung verhängten Abschuss-Verordnung erlegt worden. Ein Jäger hat das Tier im Gebiet Hochkönig und Steinernes Meer erschossen. Der tote Wolf wird nun nach Wien zum Forschungsinstitut für Wildtierkunde für weitere Untersuchungen gebracht. Die wissenschaftliche Untersuchung soll zeigen, ob es sich um jenen Wolf handelt, dem bereits zahlreiche Risse in diesem Gebiet nachgewiesen wurden. Insgesamt wurden in der Region mehr als 30 tote Schafe und Lämmer aufgefunden.

"Die Verordnung greift, und das ist wichtig. Wir tun alles, damit die Tiere auf unseren Almen vor Problemwölfen wieder sicher sind. Das ist für unsere bäuerliche Landwirtschaft lebensnotwendig", sagen Landeshauptmann-Stellvertreterin Marlene Svazek (FPÖ) und Agrar-Landesrat Josef Schwaiger (ÖVP). "Wir bedanken uns bei den Jägern vor Ort für ihren Einsatz und ihre Unterstützung."

Abschuss-Verordnungen in fünf Bundesländern

Der Wolfsbeauftragte des Landes Salzburg, Hubert Stock, hat die Einhaltung der Verordnung überprüft. "Der Wolf wurde innerhalb des verordneten Gebiets erlegt. Die Auswertung wird uns zeigen, ob es sich um den detektierten Problemwolf handelt. Wenn nicht, wird die Jagd fortgesetzt werden müssen. Das Rissgeschehen in der Region war zuletzt sehr hoch", sagt Stock. Die geltende Verordnung sieht vor, dass der Abschuss von Wolfen in einem Zehn-Kilometer-Radius rund um die letzten Risse erlaubt ist. Das Land Salzburg hat derzeit noch einen zweiten Wolf per Verordnung zum Abschuss freigegeben.

In Österreich werden derzeit in Kärnten, Tirol, Salzburg, Nieder- und Oberösterreich Verordnungen für Wolfsabschüsse von den Landesregierungen verhängt. Auch steirische Landwirte fordern nach Zwischenfällen mit Wölfen derartige Verordnungen. In Kärnten wurden bereits sechs Wölfe von Jägern geschossen, in Salzburg nun der erste. In Tirol sind derzeit sechs Wölfe zum Abschuss freigegeben, erwischt wurde bisher noch keiner.

Rechtlich umstritten

Der Weg der Verodnung gilt als rechtlich umstritten. Mit dem Instrument wird der Beschwerdeweg für Tierschutzorganisationen ausgehebelt. Denn anders als Bescheide können sie nicht beeinsprucht werden. Es gibt zwar die Möglichkeit Stellungnahmen abzugeben, diese müssen jedoch nur gesichtet und nicht berücksichtigt werden. Die beiden an der Uni Innsbruck lehrenden Europarechtler Walter Obwexer und Peter Hilpold bewerteten die Vorgehensweise als eindeutig EU-rechtswidrig. Denn die Aarhus-Konvention räume NGOs und Privatpersonen ein entsprechendes Beschwerderecht ein.

Auch eine jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VwGH) in Bezug auf die niederösterreichische Fischotter-Verordnung 2019 hat klargestellt, dass anerkannte Umweltschutz-NGOs grundsätzlich bereits an Behördenverfahren, in denen Normen des EU-Umweltrechts betroffen sind, beteiligt werden müssen. Umweltschutzorganisationen hätten nun die Möglichkeit, unter Berufung auf den VwGH-Spruch auf die Landesregierung zuzugehen und gegen die Verordnung vorzugehen.

Aufregung am Stadtrand von Innsbruck

Auch in Tirol gab es am Samstag Aufregung um diese Raubtierart. Am Vormittag wurde eine Wolfssichtung am Stadtrand von Innsbruck gemeldet. Die Landesveterinärmedizin konnte anhand des vorliegenden Bildmaterials aber nicht gesichert sagen, dass es sich tatsächlich um einen Wolf gehandelt habe, berichtete die Austria Presseagentur; laut ÖVP-Vizebürgermeister Johannes Anzengruber werde das Gebiet von der Jägerschaft aber "durchkämmt", hieß es. (Stefanie Ruep, 08.07.2023)