Ursula von der Leyen, Präsidentin Europäische Kommission.
Ursula von der Leyen, Präsidentin Europäische Kommission.
IMAGO/Chris Emil Janßen

Die Europäische Kommission hat am Freitag sechs EU-Staaten - darunter Österreich - zur korrekten Umsetzung der EU-Vorschriften über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen aufgefordert. An vier Staaten wurde mit der Übermittlung von Aufforderungsschreiben der erste Schritt zu Vertragsverletzungsverfahren gesetzt. Auch Österreich ist hier betroffen, und muss binnen zwei Monaten die festgestellten Mängel z.B. betreffend eCall beheben.

Österreich, Dänemark, Griechenland und Litauen haben laut Kommission verschiedene Aspekte der Richtlinie über die regelmäßige technische Überwachung von Fahrzeugen nicht ordnungsgemäß umgesetzt. Dies betreffe beispielsweise die Verpflichtung, eCall in die Liste der zu prüfenden Positionen aufzunehmen. eCall ist ein von der Europäischen Union vorgeschriebenes automatisches Notrufsystem für Kraftfahrzeuge. Es muss seit 31. März 2018 in alle neuen Modelle von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen verpflichtend eingebaut werden.

Die Mitgliedstaaten müssen Brüssel nun binnen zwei Monaten antworten und die Mängel beheben. Ist die Kommission damit nicht zufrieden, kann sie im nächsten Schritt mit Gründen versehene Stellungnahmen senden.

Bulgarien und Finnland hatten bereits im November 2022 Aufforderungsschreiben erhalten. Nach Ansicht der Kommission setzen die beiden Staaten die Richtlinie in einigen Punkten nach wie vor unzureichend um. Sie erhalten darum nun mit Gründen versehene Stellungnahmen. Bei Nichterfüllung wäre der nächste Schritt die Anrufung des Europäischen Gerichtshofs. (APA, 14.7.2023)