MrBeast
Mit über 100 Millionen Abonnenten allein auf Youtube gehört Donaldson zu den einflussreichsten Content Creators der Welt.
APA/AFP/MICHAEL TRAN

Vor drei Jahren hatte der größte Youtuber der Welt, Jimmy "MrBeast" Donaldson, eine Idee: Er wollte MrBeast-gebrandete Burger anbieten. Zusammen mit der Firma Virtual Dining Concepts (VDC) wurde die Idee umgesetzt und ebendiese Burger in diversen Restaurants angeboten. Seit zwei Jahren häufen sich allerdings Beschwerden, dass die Burger "ungenießbar" seien. Spät, aber doch reagiert der Youtuber jetzt mit einer Klage gegen seine Partnerfirma.

Ungenießbar

Der Vorwurf gegen Virtual Dining Concepts lautet, dass die Firma mehr auf die Verbreitung der Burger-Linie geachtet habe als auf die Qualitätssicherung. Nachdem Fans des Youtubers das Essen mehrfach als "wahrscheinlich den schlechtesten Burger, den ich je hatte" bezeichneten, wirft Donaldson seiner Partnerfirma vor, seinem Ruf mit dem offenbar ungenießbaren Essen zu schaden.

Die Agentur Bloomberg zitiert aus der Klage: "Infolge dessen wurde MrBeast Burger als irreführendes, schlechtes Abbild der Marke MrBeast angesehen, das Kunden minderwertige Produkte anbietet, die verspätet geliefert werden, in einer Verpackung ohne Markenzeichen, ohne die bestellten Artikel zu enthalten, und die in einigen Fällen ungenießbar sind." Donaldson gibt an, gegenüber Virtual Dining Concepts mehrfach seine Bedenken bezüglich der Qualität geäußert zu haben, das sei jedoch nicht berücksichtigt worden.

In rund 1.700 Restaurants in den USA kann man mittlerweile Beast Burger bestellen. Nun will Donaldson die Kooperation mit der Firma vor Gericht beenden.

Eine Seite der Geschichte

In einer Aussendung hat Virtual Dining Concepts mittlerweile auf die Vorwürfe reagiert. Die Klage sei "voll mit falschen Behauptungen und Ungenauigkeiten". Zudem habe Donaldson kürzlich versucht, die Partneschaft "zu seinen monetären Gunsten neu zu verhandeln". VDC habe abgelehnt, woraufhin Donaldson nun offenbar vor Gericht den Deal platzen lassen möchte. (red, 2.8.2023)