Eine Ölpumpe auf einem braunen Acker in Niederösterreich.
Im Osten Österreichs fördern drei Unternehmen Gas und Öl zutage. Geht es nach der OMV, soll sich die Menge in den nächsten Jahren deutlich erhöhen.
APA/HELMUT FOHRINGER

Nicht ohne Stolz verkündete die OMV vergangenen Freitag den größten österreichischen Gasfund seit den 1980er-Jahren. Fachleute des teilstaatlichen Energiekonzerns schätzen die förderbaren Mengen im niederösterreichischen Groß-Enzersdorf auf 48 Terawattstunden. Das entspricht etwa der Hälfte des nationalen Jahresbedarfs. Doch wer hat eigentlich Anspruch auf das gefundene Gas?

An sich gehören Rohstoffe dem jeweiligen Grundeigentümer – so sieht es das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) vor. Das gilt für Erdwärme genauso wie für die meisten Gesteine, allen voran Sand, Kies oder Granit. Von dieser allgemeinen Regelung gibt es aber freilich Ausnahmen – etwa aus archäologischen Gründen oder bei bestimmten Rohstoffen (siehe Wissenskasten unten).

Auch bei Gas gibt es eine solche Sonderregelung: Es zählt zu den bundeseigenen Rohstoffen, die im staatlichen Eigentum stehen. Die Republik darf Erdgas entweder selbst fördern oder Lizenzen an Unternehmen vergeben. Diese müssen dafür neben einem sogenannten Feldzins je nach geförderter Menge einen Förderzins bezahlen. Derzeit sind das 22 Prozent des Werts. Fördert die OMV Gas in Österreich, ist das für den Staat also ein gutes Geschäft: Die Republik profitiert nicht nur vom Förderzins, sondern indirekt auch durch ihre OMV-Anteile und die Steuereinnahmen.

OMV will 2024 starten

Derzeit gibt es in Österreich mit der OMV, der RAG und der australischen ADX drei Unternehmen, die Gaslizenzen in Oberösterreich und Niederösterreich besitzen (siehe Karte unten). "Unternehmen, die Gas fördern wollen, müssen einerseits fachlich dazu befähigt sein und andererseits über genug Kapital verfügen, um das Vorhaben durchführen zu können", erklärt Monika Hölzel von Geosphere Austria im Gespräch mit dem STANDARD.

Unternehmen können sich zunächst für eine Aufsuchungslizenz bewerben, mit der sie nach Gasvorkommen suchen dürfen. Wird eine Lagerstätte nachgewiesen, dürfen sie eine Produktionslizenz beantragen. Zusätzlich müssen die Unternehmen die Betriebsanlagen an der Oberfläche bewilligen lassen. Im Fall des Gasfelds bei Wittau hat die OMV derzeit nur eine Aufsuchungsberechtigung. Auf Anfrage heißt es, dass man "im Zuge des Feldentwicklungsprojekts eine Produktionsgenehmigung bei der Montanbehörde" beantragen wird. Zuständig dafür ist das Finanzministerium. Mit der Produktion will die OMV im ersten Quartal 2025 beginnen.

Lizenzgebiete für Gas- und Ölförderung in Österreich
Drei Unternehmen haben Lizenzen für die Gas- und Ölförderung in Ober- und Niederösterreich.
Der Standard

Geld für Eigentümer

Die Gründe, auf denen die Produktionsanlagen stehen, werden von den Förderunternehmen meist gepachtet, in manchen Fällen auch gekauft. Wehrt sich ein Eigentümer, kann ihn der Staat theoretisch dazu verpflichten, dem Unternehmen den Grund zu überlassen, oder ihn in letzter Konsequenz enteignen.

In der Praxis kommt das bei Gas aber kaum vor: Im Gegensatz zu großen Kohleabbaugebieten, wie man sie aus Deutschland kennt, sind die Eingriffe bei der Gasförderung relativ gering. Da die Bohrungen bei einem Gasfeld meist nicht an einen ganz bestimmten Ort gebunden sind, findet sich bisweilen immer ein Eigentümer, der zustimmt und seinen Grund gegen eine Entschädigung zur Verfügung stellt.

Grundbesitzer, die nur indirekt betroffen sind, weil sich das angezapfte Gasfeld unter ihrem Grundstück befindet, bekommen dagegen keine Entschädigung. Zwar können sich Nachbarn gegen Lärm und Geruch wehren, Anspruch auf das Gas unter ihrem Grund haben sie allerdings nicht. "Wenn ich von der Bohrung zum Beispiel fünfhundert Meter entfernt bin, habe ich keinerlei Einfluss auf das Vorkommen", sagt Expertin Hölzel. Die Lagerstätten im Wiener Becken liegen aber ohnehin weit in der Tiefe. Die seichtesten Gebiete beginnen 700 bis 800 Meter unter der Oberfläche. (Jakob Pflügl, 3.8.2023)