EU-Flagge
Zwischen der EU und Österreich hatte es einen Disput gegeben.
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Wien – Die EU-Kommission genehmigt österreichische Corona-Hilfen in Höhe von 750 Millionen Euro. Das teilte die Kommission am Donnerstag mit. Bereits ausbezahlte Corona-Förderungen dürften demnach nicht zurückgezahlt werden müssen. Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) bezeichnete die Entscheidung in einer Aussendung als "gute Nachricht" für jene Betriebe, die noch auf die Auszahlung der Corona-Beihilfen warten.

Hintergrund war ein Disput mit der EU-Kommission, die Österreich vorgeworfen hatte, die Obergrenzen für Beihilfen nicht eingehalten zu haben. So habe die Republik bei der Auszahlung der Corona-Hilfen nicht geprüft, ob einzelne Unternehmen mit Tochter- oder Schwesterunternehmen eine wirtschaftliche Einheit bilden, und damit seien die beihilferechtlichen Höchstgrenzen durch Mehrfachauszahlungen überschritten worden. Zur Klärung dieser offenen Fragen des EU-Beihilfenrechts war im Frühjahr die Auszahlung von rund 4.000 Anträgen gestoppt worden.

Rasche Umsetzung

"Nun können die Gespräche mit dem Vizekanzleramt zur Erlassung der notwendigen nationalen Richtlinie hoffentlich zeitnah abgeschlossen werden. Sobald die Richtlinie erlassen wird, kann die Cofag mit der Umsetzung beginnen", sagte Brunner. "Mit der neuen Richtlinie können jene Unternehmen, die auf die Auszahlung von Hilfsgeldern warten, die Hilfen, die mit den Voraussetzungen des heute von der Europäischen Kommission genehmigten Schadensausgleichs im Einklang stehen, erhalten."

Die Wirtschaftskammer (WKÖ) sowie der ÖVP-Wirtschaftsbund begrüßten in Aussendungen die erfolgte Genehmigung und pochten auf eine rasche Umsetzung der Richtlinie. "Auch um eine drohende Klagsflut zu verhindern, muss diese Richtlinie nun ohne jede zeitliche Verzögerung von der Regierung in Kraft gesetzt und von der Cofag raschest abgearbeitet werden. Die Betriebe warten schon viel zu lange auf die ihnen zustehenden Zahlungen, geraten deswegen in Zahlungsschwierigkeiten und können teilweise sogar ihre Bilanzen nicht erstellen", so WKÖ-Generalsekretär Karlheinz Kopf. (APA, 10.8.2023)