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Um die Netzneutralität und Meinungsäußerungsfreiheit im Internet zu schützen, dürften in Österreich nur im Ausnahmefall Beschränkungen zu Inhalten im Internet eingerichtet werden, heißt es.
IMAGO/Sven Simon

Die Regulierungsbehörde Telekom-Control-Kommission (TKK) hat am Donnerstag eine Grundsatzentscheidung in Bezug auf IP-Sperren getroffen. Demnach seien zur Wahrung von Rechten Dritter Netzsperren auf Basis des "Domain Name Systems" (DNS) geeignet und grundsätzlich ausreichend. Über DNS-Sperren hinausgehende Sperren auf Basis von IP-Adressen seien daher nicht erforderlich und deshalb unzulässig, wie die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) mitteilte.

"Da unter einer einzigen IP-Adresse unzählige Webseiten abrufbar sein können, ist im Falle einer Sperre das Risiko, auch Websites oder Internetdienste unbeteiligter Dritter mitzusperren, ganz besonders hoch", kommentierte RTR-Geschäftsführer und TKK-Sprecher Klaus Steinmaurer die Entscheidung der Regulierungsbehörde.

Um die Netzneutralität und Meinungsäußerungsfreiheit im Internet zu schützen, dürften in Österreich nur im Ausnahmefall Beschränkungen zu Inhalten im Internet eingerichtet werden. Jede einzelne Netzsperre werde dabei von der Regulierungsbehörde geprüft. Einerseits werde kontrolliert, ob ausreichende Gründe für eine Sperre vorliegen - wie etwa bei strukturell urheberrechtswidricgen "Piratenseiten" - aber auch die technische Umsetzung der Sperre. Die aktuellen DNS-Sperren sind auf der Internetseite der Regulierungsbehörde abrufbar. (APA, 10.8.2023)