Erinnerung an die Causa "Apple vs. Apfelkind" werden wach. Diesmal ist es allerdings nicht der iPhone-Hersteller, der ein Café wegen Namen und Logo belangt, sondern der Pornoriese Mindgeek. Konkret geht es um "Döner Haus", einen Dönerladen im New Yorker East Village, der in diesem Frühjahr aufgesperrt hat und ein authentisches deutsches Dönererlebnis verspricht. Der Döner Kebab, eine Kombination aus Grillfleisch, Gemüse und Joghurtsauce im Weißbrot, stammt ursprünglich aus Berlin.

Mindgeek sieht im Logo des Lokals zu starke Ähnlichkeiten mit jenem von Pornhub, einer seiner zahlreichen Plattformen für einschlägiges Videomaterial. Laut "Chelsea News NY" wirft man Döner Haus Urheberrechtsverletzung vor. Der Fastfood-Betrieb "zeige und nutze ein Logo und eine Marke auf seinen Social-Media-Konten, die das gleiche grundlegende Aussehen aufweist wie die Marke Pornhub". Daher würden Konsumenten "glauben, dass Döner Haus in Verbindung mit Mindgeek stehe oder von dem Konzern finanziert, empfohlen oder anderweitig von ihm unterstützt werde".

So wird es aus einem anwaltlichen Unterlassungsschreiben zitiert, das dem Dönerladen eine Frist bis 7. August einräumt, seinen Auftritt anzupassen oder sich zumindest dazu zu verpflichten.

Sandwich statt Porno

Diese ist allerdings wirkungslos verstrichen. "Das ist so skurril, wie es lächerlich ist", äußern sich die Besitzer des Lokals zur Causa. "Mutmaßlich kann es passieren, dass jemand, der eigentlich Hardcore-Sexvideos auf Pornhub schauen möchte, versehentlich bei uns ein Sandwich kauft."

Man sei ein familienfreundlicher Betrieb, der ausschließlich Essen anbiete. "Wir haben mit ihrer Branche nichts zu tun, und weder sind der Text noch die Farben des Logos gleich. Verwechslung ist unwahrscheinlich." Und weiter: "Als neugegründetes Kleinunternehmen fühlt es sich seltsam an, ins Visier eines solchen Riesen zu geraten."

Dönerladen verweigert Logoänderung

Der Anwalt Stephen Baker, der Döner Haus vertritt, argumentiert ebenfalls in diese Richtung. "Welchen Nachweis hat Ihr Klient in Bezug darauf, was Konsumenten in den USA erkennen?", schreibt er und fragt nach, ob es hierzu eine von einem Experten durchgeführte Umfrage gibt, die den Standard für Beweismittel gemäß eines anderen Präzedenzfalles erfüllt. „Unser Klient respektiert die Markenrechte anderer und erwartet, dass diese ebenfalls die Firmenaufmachung anerkennen, wenn diese keine Rechtsverletzung darstellen." Man gehe davon aus, so schreibt er in seiner Replik weiter, dass die Angelegenheit damit erledigt sei.

Ob Mindgeek die Causa damit auch als abgeschlossen betrachtet, bleibt abzuwarten. Gegenüber "Chelsea News" hatte sich der Konzern noch nicht zur weiteren Vorgehensweise geäußert. Für das Café Apfelkind (seit wenigen Monaten in Café Boskoop umbenannt) nahm die Auseinandersetzung damals ein Happy End, man konnte sich vor Gericht gegen Apple durchsetzen. Allerdings war beim Logo abseits der Abbildung eines Apfels weniger Ähnlichkeit in der Aufmachung gegeben, und es wurde auch nach deutschem Recht verhandelt. (gpi, 16.8.2023)