Robert Kert
Robert Kert im "ZiB 2"-Interview mit Martin Thür.
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In der "ZiB 2" am Freitag bezeichnete der Vorstand des Instituts für Österreichisches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht an der Wirtschaftsuniversität Wien, Robert Kert, den Strafantrag gegen Ex-Kanzler Sebastian Kurz als "untypisch ausführlich". Bei Strafanträgen brauche es eigentlich keine Begründung. Es gebe objektiv viele Indizien, die darauf hindeuten würden, dass der damalige Bundeskanzler nicht die Wahrheit gesagt habe, erklärte der Strafrechtler. Dahingehend, dass Kurz sich darauf berufe, inhaltlich nicht zuständig gewesen sei, komme es darauf an, was er mit der Aussage sagen wollte.

Wirtschaftsstrafrechtsexperte Kert zur Kurz-Anklage in
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Es sei nicht strafbar, dass ein Kanzler bei der Bestellung des Vorstands, der einen Großteil des Staatsvermögens verwaltet, mitrede. Aus dem Gesamtzusammenhang wirft die WKStA dem ehemaligen Bundeskanzler allerdings vor, intensiver involviert gewesen zu sein. Natürlich müsse Kurz nicht alles erzählen, aber er dürfe auch nicht den Eindruck erwecken, dass das, was er gesagt habe, vollständig sei, betonte Kert.

Auch Zeugen droht Prozess

Ob Kurz wissentlich oder nicht die Unwahrheit gesagt habe, sei jedenfalls nicht wichtig. Es reicht laut Kert, dass Kurz es für möglich gehalten hat, die Unwahrheit zu sagen, und sich demnach damit abgefunden hätte, die Abgeordneten falsch zu informieren. Auf einen Aussagenotstand wird sich Kurz laut Kert jedenfalls höchstwahrscheinlich nicht berufen.

Zudem könnte auch die Gefahr eines Prozesses für die 30 Zeugen bestehen, auf die sich Kurz beruft. Es komme dabei darauf an, wie diese aussagen. Zu einer Diversion wird es Kert zufolge nicht kommen. Das wäre nur im Fall eines geklärten Sachverhalts möglich und wenn Kurz die Verantwortung übernehmen würde. Einen möglichen Freispruch würde Kert jedenfalls nicht als Zeichen dafür ansehen, dass die WKStA nicht genau genug arbeite. Freisprüche seien Teil eines Strafprozesses. "Ich sehe einen Freispruch nicht als eine Niederlage der Staatsanwaltschaft", erklärte Kert. (red, 18.8.2023)