Die EU-Kommission hat sechs Technologiekonzerne mit 22 ihrer Produkte als sogenannte Gatekeeper ("Türwächter") ausgemacht. Die Unternehmen müssen nun Maßnahmen ergreifen, um die marktbeherrschende Position der betroffenen Dienstleistungen zu schwächen, wie die Brüsseler Behörde am Mittwoch bekannt gab. Die meist amerikanischen Konzerne haben bis März 2024 Zeit, die im sogenannten Digital Markets Act (DMA) vorgesehenen Regeln umzusetzen.

EU-Fahnen im Wind
Die EU legt jetzt auch beim Digital Markets Act fest, wer die "Gatekeeper" sind, ab März 2024 müssen sich diese auf härtere Regeln einstellen
REUTERS/YVES HERMAN

Betroffen sind der Google-Mutterkonzern Alphabet, der Online-Händler Amazon, der Computerhersteller Apple, der Software-Konzern Microsoft, die Facebook-Mutter Meta sowie der chinesische Tiktok-Mutterkonzern ByteDance. Zu den gelisteten Dienstleistungen gehören beispielsweise die Internetbrowser Safari und Chrome, die sozialen Netzwerke Tiktok, Facebook, Instagram und LinkedIn, die Betriebssysteme Android, iOS und Windows, die Messengerdienste Whatsapp und Facebook-Messenger oder die Videoplattform Youtube.

Wechsel

Ziel der Maßnahme sei es, dass Nutzerinnen und Nutzer zum Beispiel leichter von einem Dienst zum anderen wechseln und dabei ihre Daten mitnehmen können, erklärte eine Kommissionsbeamtin am Mittwoch in Brüssel. Zudem soll es für die betroffenen Dienste schwerer werden, Daten ihrer Nutzer außerhalb der eigenen Plattform zu sammeln. Auch die Inter-Operationalität soll gestärkt werden: so könnte es in Zukunft einfacher werden, von einem Messengerdienst Nachrichten an andere Messengerdienste zu versenden. Die Unternehmen müssen die EU-Kommission zudem stärker über Schritte informieren, die die Marktkonzentration verstärken könnten.

Wenn sich die Unternehmen nicht an die neuen Regeln halten, können sie mit einer Strafe von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Umsatzes belegt werden. Bei wiederholtem Vergehen steigt der Satz auf 20 Prozent.

Vier Dienste stehen nicht auf der Gatekeeper-Liste, obwohl sie die formalen Kriterien des Gesetzes über digitale Märkte dafür erfüllen. Sie werden noch von der EU-Kommission geprüft. Dazu gehört unter anderem die Suchmaschine Bing von Microsoft oder der Apple-Dienst iMessage. Nicht in die Pflicht genommen hat die Kommission die E-Mail-Dienste Gmail, Outlook sowie der Samsung Internet Browser. Das Betriebssystem iPadOS wird geprüft, obwohl es die formalen Kriterien nicht erfüllt. (APA, 7.9.2023)