Auf der Startseite von Facebook findet sich neuerdings und über 30 Tage ein Urteil des Handelsgerichts Wien zugunsten von ORF und ORF-Moderator Armin Wolf. Es ist die späte Folge eines Posts des damaligen FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache von Anfang 2018. Damals warf Strache als Vizekanzler und Obmann der FPÖ dem ORF mit einem Bild von Wolf vor: "Es gibt einen Ort, an dem Lügen zu Nachrichten werden", versehen mit dem Vermerk "Satire" und einem Smiley.

Facebook muss Urteil zu ORF-Foto von Armin Wolf in Österreich veröffentlichen - und 30 Tage lang zeigen.
Facebook muss Urteil zu ORF-Foto von Armin Wolf in Österreich veröffentlichen - und 30 Tage lang zeigen.
Facebook Screenshot / abgebildetes Foto: Thomas Ramstorfer/ORF

Das Handelsgericht Wien hat Facebook nun zur Unterlassung verurteilt: Die Plattform darf nicht zulassen, dass dieses ORF-Foto von Anchor Armin Wolf im Studio ohne Genehmigung des ORF auf Facebook veröffentlicht wird. "Insbesondere" gilt dieses Verbot laut Urteil für die Seiten "Heinz Christian Strache" sowie für ""GIS Gebühren nein danke", und "insbesondere" gilt das Verbot im Zusammenhang mit Straches 2018 gepostetem "Lügen"-Satz. Die Entscheidung gilt für Österreich, heißt es in der Mitteilung über das Urteil. Streitwert des vom ORF angestrengten Verfahrens: 37.000 Euro für Unterlassung und 2000 Euro für die Urteilsveröffentlichung.

Eine ORF-Klage gegen Facebook ging schon bis zum Obersten Gerichtshof. Der bestätigte im Mai 2020, dass Facebook dieses Strache-Posting hätte löschen müssen, als der ORF darauf aufmerksam gemacht hat.

Die Klage gegen Strache selbst endete mit einem Vergleich: Heinz-Christian Strache hat sich nach Wolfs Klage in einem Vergleich mit dem "ZiB 2"-Moderator auf Facebook und per "Krone"-Inserat entschuldigt und das Posting gelöscht. (fid, 8.9.2023)