E-Scooter-Händler in Österreich gehen auf die Barrikaden. Die Anpassung des Kraftfahrzeuggesetzes im April hat dazu geführt, dass Rollerfahrer, die auf Geräten mit mehr als 250 Watt Nennleistung unterwegs sind, eigentlich Zulassung, Führerschein und Versicherung bräuchten, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen. Geändert wurde das Gesetz aufgrund einer EU-Richtlinie, dabei hat man aber offenbar einen Zusammenhang mit dem Führerscheingesetz übersehen.

Über das Leistungslimit muss aber gesprochen werden. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass 250-Watt-Scooter nicht alltagstauglich sind, weswegen sie auch kaum noch verkauft werden. Auf flachen Asphaltstraßen mögen sie ausreichend sein, doch wer etwas mehr wiegt oder Steigungen nehmen muss, wird schnell enttäuscht. Robustere, sicherere Roller sind zudem schwerer und benötigen entsprechend mehr Leistung.

Der E-Scooter A-TO Ultron Air
Aus guten Gründen fährt fast jeder heute in Österreich verkaufte E-Scooter mit mehr als 250 Watt Nennleistung.
DER STANDARD/Pichler

Die Richtlinie wurde 2013 beschlossen und trat 2016 in Kraft, gemünzt war sie auf E-Bikes. Diese kommen - dank Pedalen und Gangschaltung - mit 250 Watt aus. Scooter waren damals bestenfalls eine Randerscheinung, gehören heute aber zum Fixum im städtischen Verkehrsbild und ersetzen teilweise auch Autos. Sowohl in puncto Luft- und Lebensqualität kommt diese Entwicklung gelegen. Der Gesetzgeber täte gut daran, hier eine nachhaltige Lösung zu finden, die E-Scootern die Leistung erlaubt, die sie benötigen.

Vorbild Deutschland

Ein erster Schritt wäre eine Übergangsbestimmung, die vorläufig die führerscheinlose Verwendung von Scootern mit 250 bis 600 Watt Nenndauerleistung weiterhin ermöglicht. In einem zweiten Schritt könnte man sich ein Beispiel an Deutschland nehmen. Dort gibt es eine eigene Fahrzeugkategorie für die Roller, die Zulassung können Hersteller vor dem Marktstart vornehmen, einen Führerschein braucht es nicht, der Besitzer muss das Gerät aber versichern. Das Limit der Nennleistung liegt bei 500 Watt, wenn der Roller sich selbst balancieren kann, sogar bei 1.400 Watt. Vom schlanken Cityflitzer bis zum robusten Scooter fürs Land lässt sich damit alles umsetzen.

Für die Polizei ist im Verkehrsalltag damit eigentlich nur die Höchstgeschwindigkeit relevant, die in Österreich bei 25 km/h liegt. Das wird hierzulande in der Praxis meistens auch so gehalten. Denn an an und für sich ist es wenig relevant, ob ein Scooter mit 500 oder 1.000 Watt fährt, solange das Tempolimit und die Verkehrsregeln eingehalten werden. Es liegt nun am Staat, Rechtssicherheit für Händler, Verleiher und Fahrer zu schaffen. (gpi, 18.9.2023)